Für Arbeitnehmer kann ebenso auf betrieblicher Ebene eine Altersvorsorge aufgebaut werden.
Die Möglichkeiten werden in den folgenden Unterpunkten näher erläutert, ersetzen aber niemals eine individuelle Beratung.
Der Gesetzgeber hat Arbeitnehmern und Arbeitgebern fünf verschiedene Möglichkeiten (die so genannten Durchführungswege: Pensionszusage, Unterstützungskasse, Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds) zur Organisation betrieblicher Altersversorgung zur Verfügung gestellt.
Diese fünf Durchführungswege unterscheiden sich vor allem in ihrer steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Behandlung, in der Flexibilität und in der möglichen Versorgungshöhe.
Ab dem Jahr 2005 sind alle Beiträge, die vom Arbeitnehmer in die Durchführungswege eingebracht werden, in jeweiligen Größenordnungen von der Steuer frei gestellt. Die späteren Renten hingegen sind voll steuerpflichtig. Einmalkapitalauszahlungen werden ab 2005 nur noch bei den Durchführungswegen Unterstützungskasse und Pensionszusage möglich sein.
Bis zum 31.12.2004 abgeschlossene Direktversicherungen werden steuerlich noch nach der alten Regelung behandelt. Beiträge an die Direktversicherung müssen mit 20 Prozent pauschal versteuert werden, hinzukommen Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Die Einmalkapitalauszahlung bleibt unter bestimmten Umständen steuerfrei, während eine Verrentung geringfügig besteuert wird.
Auf die zugunsten betrieblicher Altersversorgung verzichteten Entgeltbeträge müssen in bestimmten Größenordnungen bis einschließlich 2008 keine Sozialversicherungsbeiträge entrichtet werden. Ab 2009 werden diese wieder in vollem Umfang fällig.
Arbeitnehmerfinanzierte betriebliche Altersversorgung wird mit dem Wegfall der Sozialversicherungsfreiheit und der steigenden privaten Altersvorsorgeförderung an Bedeutung verlieren, da zunehmend im Privatbereich dieselben Fördermöglichkeiten mit wesentlich geringeren Einschränkungen vorzufinden sind.
Lediglich die Durchführungswege Unterstützungskasse und Pensionszusage werden noch interessant bleiben, da mit diesen Wegen Einmalkapitalauszahlungen möglich sind, während die privaten Vorsorgemöglichkeiten nur noch verrentet werden können.
Alle fünf Durchführungswege können mit Hilfe von Versicherungen durchgeführt und finanziert werden. Wer von den vielen Versicherungen zum Auszahlungszeitpunkt das beste Ergebnis für seine Kunden erwirtschaftet haben wird, ist erst zum Auszahlungszeitpunkt geklärt. Ein Blick auf die Garantieleistungen der Anbieter lässt zumindest heute einen Vergleich der Kosten zu.
Versicherungen, welche ihre Abschlusskosten zu Beginn des Vertrages mit den ersten Beiträgen des Versicherungsnehmers decken, stellen für das BAV gewährende Unternehmen ein Risiko dar. Denn wechselt der Arbeitnehmer nach 2- 3 Jahren in ein anderes Unternehmen, ist in den Verträgen meist nur geringes oder gar kein Kapital vorhanden. Hieraus resultiert eine Nachschusspflicht des Unternehmens, da der Mitarbeiter mindestens einen Anspruch auf die eingezahlten Beiträge hat.
Weitaus
besser können sich Arbeitnehmer jedoch mit Arbeitszeitkonten versorgen.
Sofern Sie Interesse haben, können Sie sich dazu gern ein tabellarisch
aufgebautes Rechenbeispiel abfordern. Wir senden es Ihnen dann
kostenfrei zu. Erste Erläuterungen können Sie schon dem rechten
Menüpunkt "Arbeitszeitkonten" entnehmen.
(und somit ein Beitrag zur Lösung der Basel-II-Problematik)
Viele Arbeitgeber sehen in der Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung für ihre Arbeitnehmer hauptsächlich eine Belastung. Unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer diese aus eigenen Gehaltsbestandteilen bestreitet oder der Arbeitgeber zusätzliches Kapital aufwendet.
Aber richtig gemacht können durch betriebliche Altersversorgung Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen profitieren und folgende Vorteile realisieren:
Arbeitgeber
Arbeitnehmer
Eine detaillierte Beschreibung der Funktionsweise würde an dieser Stelle zu weit führen. Auf Anfrage erläutern wir Ihnen bei einem gemeinsamen Termin diese Konstruktion.