In Nachlassangelegenheiten werden die Notar- und Gerichtsgebühren nach der Kostenordnung (KostO) berechnet. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem jeweiligem Geschäftswert und der Art der Angelegenheit. Mit steigendem Geschäftswert steigen die Notar- und Gerichtsgebühren.
Bei Verfügungen von Todes wegen verlässt sich das Gericht beziehungsweise der Notar regelmäßig auf die Angaben des Verfügenden hinsichtlich der Höhe und des Verkehrswertes des Vermögens über das verfügt wird. Je nach Art einer Angelegenheit wird eine Viertel, eine Halbe, eine Ganze oder eine Doppelte Gebühr erhoben.
Rechtsanwaltsgebühren
Die Rechtsanwaltsgebühren werden nach der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO) ermittelt. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Gegenstandswert (Streitwert) und der Art der Angelegenheit.
Mit steigendem Geschäftswert steigen auch die Rechtsanwaltsgebühren.
Für die meisten Angelegenheiten sieht die BRAGO Rahmengebühren zwischen einem Zehntel und zehn Zehnteln einer vollen Gebühr vor. Wie viele Zehntel abzurechnen sind,
richtet sich nach dem Umfang und der Schwierigkeit der Angelegenheit.
Für die Erstberatung darf der Rechtsanwalt regelmäßig höchstens 350 DM zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer zum Ansatz bringen.
Der Steuerberater berechnet seine Gebühren nach der Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV).
Grundlage der Berechnung ist der jeweilige Gegenstandswert. Ähnlich wie bei den Rechtsanwälten die BRAGO sieht die StBGebV für bestimmte Angelegenheiten Rahmengebühren vor die in Zehntelschritten berechnet werden. Für die Erstellung einer Schenkungsteuererklärung erhält der Steuerberater zwei Zehntel bis zehn Zehntel einer vollen Gebühr.