Vermögensnachfolge - Entscheidung für Staat oder Familie

Vorwort

Was die "Gründerväter" der Bundesrepublik in den Jahren nach dem zweiten Weltkrieg aufgebaut haben, wird nunmehr allmählich auf die nächste Generation vererbt. Schätzungen gingen für die 90er Jahre von einem zu vererbenden Geldvermögen von rund 10 Milliarden Euro und einem Immobilienvermögen von
rund 50 Milliarden Euro jährlich aus.

Von 1997 bis 2005, so bilanziert die Kölner BBE-Unternehmensberatung in einer Studie, "wird es zu einer noch nie da gewesenen Verlagerung von Familienvermögen kommen". Allein in diesen Jahren werden die Alten den Jungen Werte von knapp einer Billion Euro übertragen.

Das ist mehr als die Hälfte des deutschen Bruttoinlandproduktes, also der jährlichen Wirtschaftsleistung Deutschlands. Welche beachtlichen Vermögen in der Nachkriegszeit angehäuft wurden, belegt eine weitere Zahl. Während sich 1980 der durchschnittliche Wert einer Hinterlassenschaft auf rund 40.000 Euro belief, sind es 2002 schätzungsweise bereits rund 300.000 Euro, Tendenz steigend.

Dies zeigt, welche Bedeutung dem Erbrecht zukommt, in steigendem Maß zukommen wird und wie wichtig es ist, sich rechtzeitig Gedanken zu machen, welchen Weg das erarbeitete Vermögen nach dem Ableben gehen soll. Dabei sind nicht nur die Bestimmungen des BGB über das Erbrecht zu beachten, sondern auch zahlreiche erbrechtlich relevante Regelungen auf anderen Rechtsgebieten, wie etwa im Familienrecht oder im Handels- und Gesellschaftsrecht und vor allem im Erbschaftsteuerrecht.

Die Notwendigkeit eines Testamentes

Nichts ist sicherer als der Tod – trotzdem gibt es mehr Hausratversicherungen als letztwillige Verfügungen. Ein außergewöhnlich hoher Prozentsatz der Bürger hat kein Testament, obwohl nennenswertes Vermögen zu vererben wäre. Jeder hat eine Feuerversicherung für sein Haus. Und doch ist das Risiko, dass das Haus abbrennt ungleich geringer als das Risiko, dass man stirbt. Letzteres ist sicher. Man vertraut dem Gesetzgeber und hofft auf die gesetzliche Erbfolge.

Gerade diese ist aber oft untauglich. Der überlebende Ehepartner und die Kinder erben, wird nichts anderes testiert, gemeinsam. Schon diese gesetzliche Erben-
gemeinschaft verträgt sich nicht. Die Erben haben nicht die gleichen Interessen.
Der überlebende Ehepartner will versorgt sein, laufende, sichere Einkünfte sind
ihm wichtig. Die Kinder wollen aktives Vermögen, um zu bauen oder unter-
nehmerisch tätig zu sein.

Verheiratete Ehepaare ohne Kinder kann es besonders schwer treffen: Stirbt einer der Ehepartner und hinterlässt ein Haus, so tauchen die Schwiegereltern als Miterben auf. Nur ein Beispiel von vielen mehr oder weniger unangenehmen Erbfällen. Es muss rechtzeitig gegengesteuert werden und das zu Lebzeiten.

Die aufgesetzte letztwillige Verfügung sollte jährlich wieder angesehen werden. Es sollte immer wieder an neue Entwicklungen angepasst und neu geschrieben werden. Testament schreiben sollte zur Routine werden. Nur so bekommt man die nüchterne Distanz zu dieser letztwilligen Verfügung. Nur so kann eine vernünftige Regelung getroffen werden. Dies ist einer der Gründe gegen notarielle Testamente, diese haben etwas endgültiges und unveränderbares an sich.

Kinder akzeptieren jederzeit „Ungerechtigkeiten“ im Testament, während sie sich um jede Wertdifferenz untereinander bei einer Erbauseinandersetzung streiten. Dem Streit kann man mit Hilfe des Testaments zuvor kommen.

Die Nachfolgefrage muss frühzeitig entschieden werden. Jeder Jungunternehmer,
der kein Testament hat, vergeht sich an seinem Unternehmen. Generell sollte bei überschreiten der erbschaftssteuerlichen Freibeträge über den Nachlass laut nachgedacht werden.

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