Wer eine eigene Wohnung hat, braucht eine "Hausratversicherung zum Neuwert". Sie zahlt das erforderliche Geld, um z. B. nach einem Brand, Leitungs-
wasserschaden oder Einbruchdiebstahl die verbrannten, beschädigten oder gestohlenen Hausratgegenstände ersetzen zu können.
Zum Haurat im klassischen Sinne gehört grob gesagt alles, was beim Umzug mitgenommen werden würde. Die Eigentumsverhältnisse sind dabei unerheblich. Ausgenommen ist jedoch der Hausrat von Untermietern!
Wer
eine Hausratversicherung abschließen will, der sollte den Wert seines
Hausrates vorher möglichst genau ermitteln. Das ist wichtig, damit es im
Schadenfall kein böses Erwachen gibt. Eine falsche Versicherungssumme
kann zu einer Unterversicherung führen.
Folge:
Die Versicherung zahlt den Schaden nur teilweise trotz regelmäßiger
eingezahlter Beiträge. Genauso ärgerlich ist es, wenn der Wert des
Hausrates überschätzt und eine zu hohe Versicherungssumme angegeben
wird. Dann sind höhere Beiträge fällig als nötig. Im Schadensfall
bekommt der Kunde deshalb aber nicht mehr Geld.
Es gibt zwar Angebote mit einem so genannten "Unterversicherungsverzicht",
dazu muss die Versicherungssumme aber nach einer bestimmten Formel errechnet sein: z. B. Quadratmeter der Wohnung x 650 Euro. Jeder Schaden bis zur Ver-
sicherungssumme würde anstandslos bezahlt.
Diese
Formel birgt jedoch zwei Gefahren: Hat der Versicherungsnehmer sehr
viele teure Gegenstände in seiner kleinen Wohnung, so kann er bei einem
Totalschaden restlos unterversichert sein, denn er erhält maximal die
vereinbarte Summe.
Dagegen zahlt ein Student in einer großen Wohnung nach dieser Formel zu viel Prämie, wenn er billigst eingerichtet ist.
Anpassungen sollten regelmäßig vorgenommen werden, z. B. Erhöhung bei Neuanschaffungen oder Verringerung beim Auszug der Kinder.
Bei Bargeld, Schmuck, Münzen, Kunstwerken, Antiquitäten, Briefmarken, Gold, Pelzen und Teppichen gibt es Obergrenzen für die Entschädigung. Wer wertvolle Bilder, Pelze, oder Ähnliches sein Eigen nennt, sollte dafür eine separate Versicherung abschließen.
Bitte
beachten Sie, dass Sie als Versicherungsnehmer im Schadensfall
beweispflichtig sind. Daher sollten Belege insbesondere über wertvolle
Gegenstände angefertigt und getrennt vom Hausrat (außerhalb der Wohnung)
aufbewahrt werden. Die Erstellung eines Videofilmes oder Fotos des
gesamten Hausrates ist ebenfalls empfehlenswert.
Die Glasversicherung zählt zu den weniger wichtigen bzw. überflüssigen Versicherungen, weil der Bruch einer Scheibe eine Familie nicht in den finanziellen Ruin stürzen kann.
Es gibt Glasversicherungen in den verschiedensten Formen - pauschal für Wohnungen oder Häuser, für Einzelscheiben oder nach der Gesamtfläche aller Scheiben. Jedoch sind die Beiträge im Verhältnis zur möglichen Schadenshöhe meist viel zu teuer.
Auch die Fahrradversicherung zählt zu den weniger wichtigen Versicherungen,
da Fahrräder generell über die Hausratversicherung mitversichert sind.
Um
sich jedoch gegen den einfachen Diebstahl (Entwendung außerhalb eines
geschlossenen Gebäudes) eines Fahrrades abzusichern, wird eine
Fahrradversicherung benötigt.
Diese ist meist nur in Verbindung mit dem Abschluss einer Hausratversicherung zu erlangen. Daher sollte man genau abwägen. Der mögliche Schaden ist eher gering, die Beiträge sind dafür aber verhältnismäßig hoch.
In der Hausratversicherung erstreckt sich der Versicherungsschutz auf Leitungswasser - nicht auf Schäden durch Grundwasser, Hochwasser, Witterungsniederschläge oder einen durch diese Gefahren hervorgerufenen Rückstau.
Insofern sind die "vollgelaufenen Keller" in aller Regel nicht versichert. Nur
dann, wenn der Versicherte eine Erweiterung des Versicherungsschutzes
auf so genannte "Elementarschäden" vereinbart hatte, wäre
Versicherungsschutz gegeben.
Die meisten Versicherungsunternehmen
bieten eine erweiterte Elementarschaden-
versicherung als Ergänzung der
Hausrat- und Wohngebäudeversicherung an. Da kaum jemand vor
Elementarschäden sicher sein kann, sollte zumindest jeder
Wohngebäudebesitzer versuchen, diesen wichtigen Versicherungsschutz zu
erhalten.
Diese erweiterte Elementarschadenversicherung deckt zusätzlich auch Schäden ab, die durch die Gefahren Überschwemmung (nicht Sturmflut oder Rückstau!), Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen entstehen.
Grundsätzlich
stellt sich der Erhalt dieser Zusatzvereinbarung problematisch dar:
Interessenten ohne Bedarf erlangen den Zusatz ohne Weiteres und für
diejenigen mit Bedarf ist die Absicherung gar nicht oder nur sehr
schwer, bzw. dann zu relativ hohen Prämien möglich.
Ein Risiko stellen für jeden Haus- oder Wohnungsbesitzer Feuer-, Wasser- und Sturmschäden
dar. Dagegen kann sich der Eigentümer mit einer
Wohngebäude-
versicherung, in Form eines Versicherungspaketes (gebündelte
oder verbundene "gleitende Neuwertversicherung" gegen Feuer-,
Leitungswasser-, Sturm- und Hagelschäden), absichern.
Wer sein
Heim mit Fremdmitteln finanziert, wird sie sogar auf Verlangen des
Geldinstitutes abschließen müssen. Versichert ist ausschließlich das
Gebäude (ohne Grundstück und Erschließungskosten).
Aufgrund des "gleitenden Neuwerts" (2008
= 14,5) findet eine jährliche Anpassung des theoretischen
Wiederaufbauwertes statt. Dieser berücksichtigt die Baupreissteigerungen
und soll eine Unterversicherung vermeiden. Berechnungs-
grundlage ist der
Versicherungswert 1914.
Multipliziert man diesen mit dem sich
jährlich ändernden Baukostenindex (2008: 11,52), ergibt sich der
aktuelle Wiederaufbauwert des Hauses. Dieser Betrag würde im
Totalschadensfall gezahlt. Ist Ihr Wohngebäude unterversichert, erhalten
sie evtl. auch bei Teilschäden nicht genug Geld für eine Reparatur oder einen Wiederaufbau.
Denken Sie daher auch daran, werterhöhende Ein-, An- oder Umbauten mitzuversichern bzw. zu melden.
Als Bauherr von Neu-, An- oder Umbauten benötigen Sie o. g. Versicherung.
Versichert sind dadurch alle Bauleistungen vom Fundament bis zum Dachstuhl,
ebenso Baustoffe und Teile für den Roh- und Ausbau sowie Einrichtungsgegenstände, die fester Bestandteil des Bauprojekts sind.
Sie deckt Schäden, die am Roh- und Neubau durch:
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Auch die Elektrogeräteversicherung zählt zu den weniger wichtigen Versicherungen. Im privaten Bereich ist es in der Regel eine überflüssige Luxusversicherung.
Elektrogeräte können ersetzt werden, ohne dass man einen finanziellen Ruin erleidet.
Dagegen sind die Beiträge im Verhältnis zur möglichen Schadenshöhe meist
viel zu teuer.