Ernten - auf den richtigen Boden kommt es an
Bausparen
Lohnt das Bausparen als Geldanlage?
1. Bausparen ohne staatliche Prämien
Der
Guthabenszins, den die Bausparkasse zahlt, kann bis zu 5 % betragen, je
nach Anbieter und Tarif. Das entspricht aber nicht der Rendite, wenn
die Bausparkasse das Bausparkonto noch mit Gebühren belastet. Die Folge:
Die Rendite liegt unterhalb des Guthaben-Zinssatzes. Sie reicht an die Rendite anderer Zins-Sparanlagen - auch in einer Niedrigzinsphase - meist nicht heran.
In
Ausnahmefällen findet man jedoch Bausparkassen mit sehr interessanten
Angeboten, insbesondere in der jetzigen Niedrigzinsphase.
2. Bausparen mit staatlicher Prämie
Grundsätzlich
kann sich die Bausparanlage unter Anspruch und Einbeziehung staatlicher
Prämien lohnen. Bis auf die Wohnungsbauprämie können die Prämien in
Verbindung mit dem Vermögensbildungsgesetz jedoch auch über andere
Sparformen bezogen werden, wobei im direkten Vergleich die Bausparkassen
das Nachsehen haben, wenn man nur auf die Sparanlage abzielt.
Die
Themen Arbeitnehmer-Sparzulage bzw. Vermögensbildungsgesetz und das
Wohnungsbauprämiengesetz werden folgend genauer behandelt.
Wohnungsbau-Prämiengesetz
Jeder ab 16 Jahren kann einen
Bausparvertrag abschließen. Zur Freude der Bausparkassen und zur Freude
der Bausparer, die einkommensmäßig zwischen Armut und Reichtum
angesiedelt sind. Denn dann gibt es ein paar Euro vom Staat
zu den
Zinsen der Bausparkassen als Prämie obendrauf.
Ursprünglich hatte
die Regierung geplant, die Förderung ab 2004 zu beenden. Stattdessen
aber bliebt die Förderung doch erhalten, allerdings niedriger. Die
Wohnungsbau-Prämie wurde ab 2004 von 10 % auf 8,8 % gesenkt. Das gilt für neue und für bereits vor 2004 abgeschlossene Verträge. Die Fördergrenzen bleiben unverändert.
Der
Staat fördert mit einer Prämie die Anschaffung von Wohneigentum. Doch
auch diejenigen, die kein Wohneigentum erwerben oder nicht bauen
möchten, bekommen die Prämie. Auf diese Weise ist der Staat den
Bausparkassen dabei behilflich, genug Geld in die Kassen zu bekommen, um
Bauwilligen Darlehen zu niedrigen Nominal-
zinsen bieten zu können.
Einkommensgrenze
Ledige, deren jährliches zu versteuerndes Einkommen nicht höher als 25.600 Euro beträgt, Verheiratete, deren jährliches zu versteuerndes Einkommen nicht höher als 51.200 Euro beträgt, bekommen die Prämie.
Wichtig: Es handelt sich bei den genannten Werten nicht um das Brutto-Einkommen oder um das Netto-Einkommen. Die Höhe des zu versteuerndes Einkommen ergibt sich aus den Bestimmungen im Einkommensteuer-Gesetz.
Der
Familienstand und die Zahl der Kinder sowie die Höhe der steuerlich
abzugs-
fähigen Kosten (vor allem Werbungskosten) sind relevant für die
Ermittlung des versteuernden Einkommens. Wer es genau wissen will
(muss), fragt einen Steuer-
berater. Übrigens: Die Höhe des zu
versteuernden Einkommens des Vorjahres steht im Steuerbescheid des
Finanzamtes und kann zur Orientierung dienen.
Höhe der Wohnungsbau-Prämie
Ledige erhalten auf eine Einzahlung bis 512 Euro jährlich 8,8% Prämie,
Verheiratete
erhalten auf eine Einzahlung bis 1.024 Euro jährlich 8,8% Prämie. Die
Höhe der Einzahlung kann jeder frei wählen. Wer zum Beispiel nur 300
Euro im Jahr aufbringen kann oder will, kann auch nur 300 Euro einzahlen
und erhält darauf
8,8 % Wohnungsbau-Prämie.
Sperrfrist
Die
Wohnungsbau-Prämie wird nur dann gezahlt, wenn man entweder das
Bausparguthaben zu wohnwirtschaftlichen Zwecken verwendet oder 7 Jahre
nicht über das angesparte Geld verfügt. Nach 7 Jahren kann man mit dem
Geld machen, was man will, das heißt man muss es dann nicht mehr
wohnwirtschaftlich nutzen.
Zusammentreffen von Bausparverträgen nach dem
Vermögensbildungs-Gesetz
Man
kann einen Bausparvertrag nach dem Vermögensbildungs-Gesetz und einen
Bausparvertrag nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz abschließen. Es müssen
aber keine zwei getrennten Verträge sein, es kann ein gemeinsamer Vertrag
sein.
Aber: Auf jeden eingezahlten Euro gibt es nur eine der beiden Förderungen!
Wer
zum Beispiel 300 Euro auf einen Bausparvertrag einzahlt, bekommt darauf
nur einmal eine der beiden Prämien. Wer zum Beispiel 700 Euro einzahlt,
kann für
470 Euro die Prämie nach dem Vermögensbildungs-Gesetz und für
die verblei-
benden 230 Euro die Prämie nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz
beantragen.
Bitte beachten Sie, dass die Einkommensgrenzen für die beiden Förderungen nicht identisch, sondern unterschiedlich hoch
sind. Wer zum Beispiel die niedrigere Einkommensgrenze nach dem
Vermögensbildungs-Gesetz überschreitet, kommt eventuell noch in den
Genuss der Wohnungsbau-Prämie, da die Einkommensgrenze für diese
Förderung höher ist.
Vermögensbildungs-Gesetz
Angehörige bestimmter Personenkreise, deren Einkommen eine bestimmte
Höchstgrenze nicht überschreitet, bekommen vom Staat eine Prämie, wenn
sie eine oder zwei der im Gesetz festgelegten Geldanlagen abschließen.
Diese Prämie heißt Arbeitnehmer-Sparzulage.
Seit dem 01.01.1999 wird nicht nur - wie in der Vergangenheit - ein
VWL-Vertrag, sondern es werden zwei VWL-Verträge mit der staatlichen
Prämie gefördert.
Anspruchsberechtiger Personenkreis: Arbeitnehmer einschließlich Auszubildende, Beamte, Richter, Berufssoldaten, Soldaten auf Zeit.
Einkommensgrenze
Ledige, deren jährliches zu versteuerndes Einkommen nicht höher als 17.900 Euro beträgt, Verheiratete, deren jährliches zu versteuerndes Einkommen nicht höher als 35.800 Euro beträgt, bekommen die Prämie.
Wichtig:
Es handelt sich bei den genannten Werten nicht um das Brutto-Einkommen
oder um das Netto-Einkommen. Die Höhe des zu versteuerndes Einkommen
ergibt sich aus den Bestimmungen im Einkommensteuer-Gesetz.
Der
Familienstand und die Zahl der Kinder sowie die Höhe der steuerlich
abzugs-
fähigen Kosten (vor allem Werbungskosten) sind relevant für die
Ermittlung des versteuernden Einkommens. Deshalb kann es keine für alle
gültige Tabelle geben, aus der man für jeden Einzelfall einfach ablesen
kann, wie hoch das Brutto-Einkommen sein darf, um bei dem zu
versteuernden Einkommen den Höchstbetrag nicht zu überschreiten.
Für
ein paar Fall-Beispiele gibt es aber Beispiel-Rechnungen, an denen man
sich orientieren kann. Wer besonders hohe Kosten hat, die steuermindernd
anerkannt werden, kann auch ein etwas höheres Brutto-Einkommen als in
der Tabelle angegeben haben, um beim zu versteuernden Einkommen noch
innerhalb der Höchstgrenze zu liegen. Wer es genau wissen will (muss),
fragt einen Steuerberater.
Übrigens:
Die Höhe des zu versteuernden Einkommens des Vorjahres steht im
Steuerbescheid des Finanzamtes und kann zur Orientierung dienen.
Wenn
beide Ehepartner berufstätig sind und beide zum anspruchsberechtigten
Personenkreis gehören, kann jeder der beiden Ehepartner natürlich einen
oder zwei VWL-Verträge abschließen. Aber die staatliche Prämie gibt es
nur, wenn das Ein-
kommen beider zusammen nicht höher als die
förderungswürdige Höchstgrenze ist. Ist das Einkommen insgesamt höher,
wird weder ein VWL-Vertrag des einen noch des anderen gefördert.
Sperrfrist
Die
Arbeitnehmer-Sparzulage wird nur dann gezahlt, wenn man 7 Jahre nicht
über das angesparte Geld verfügt. Von dieser Regelung gibt es ein paar
Ausnahmen, die im Gesetz genannt sind: VWL-Bausparer bekommen die Prämie
auch dann, wenn man vor Ablauf der 7 Jahre das Bauspar-Guthaben
"wohnwirtschaftlich" verwendet. Weitere Ausnahmen: Bei Arbeitslosigkeit
von mehr als einem Jahr oder bei Heirat kann man, ohne die Prämie zu
verlieren, ebenfalls über das Guthaben eines VWL-Vertrages verfügen.
Hinweis:
Die Sperrfrist von 7 Jahren hat nur Bedeutung für die Frage, ob die
staatliche Prämie gezahlt wird. Die Sperrfrist bedeutet nicht, dass die
Kündigung eines VWL-Vertrages ausgeschlossen ist. Wer innerhalb der 7
Jahre kündigt, kann das tun (sofern das Kündigungsrecht nicht
vertraglich ausgeschlossen ist), bekommt dann aber eben (bis auf die
zuvor genannten Ausnahmen) keine Prämie.
Rolle des Arbeitgebers
Der
Arbeitnehmer schließt den VWL-Vertrag ab. (VWL = Vermögenswirksame
Leistungen). Er kann sich die Anlageform und das Anlage-Institut frei
aussuchen. Die Überweisung der Sparraten erfolgt allerdings durch den
Arbeitgeber. Der erhält einen Durchschlag des VWL-Antrages. Auf dem
Durchschlag steht alles, was der Arbeit-
geber an Informationen zwecks
Überweisung der Sparraten wissen muss. Dieser ist gesetzlich
verpflichtet, die Überweisung vorzunehmen. Ein Mitspracherecht bei der Wahl der Anlageform und der Wahl der Anlage-Gesellschaft hat der Arbeitgeber nicht.
Der Arbeitgeber kann sich, muss sich aber nicht an den Sparraten
beteiligen. In der Regel ist dies heute Bestandteil vieler Tarifverträge
oder Betriebs-Vereinbarungen. Manche Arbeitgeber zahlen ein Drittel
oder die Hälfte oder die maximal möglichen 470 Euro.
Geförderte Sparformen und Höhe der Sparzulage
Förderungs-Topf 1: Bausparvertrag
- Gefördert werden maximal 470 Euro im Jahr mit 9% Sparzulage.
- Die Zahlung muss vom Anspruchsberechtigten jährlich mit der Steuererklärung beantragt werden.
- Ausgezahlt
wird die Sparzulage aber erst am Ende der Sperrfrist in einer Summe
(unverzinst). Das Finanzamt überweist den Betrag auf das Bauspar-Konto.
Auf diesen Betrag darf die Bausparkasse keine Gebühren berechnen.
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Förderungs-Topf 2: Beteiligungen am Produktivkapital
- Gefördert werden maximal 400 Euro im Jahr.
- Anspruchsberechtigte
aus den "alten" Bundesländern erhalten 18% Sparzulage,
Anspruchsberechtigte aus den "neuen" Bundesländern erhalten 22%
Sparzulage.
- Die Zahlung muss vom Anspruchsberechtigten jährlich mit der Steuer-Erklärung beantragt werden.
- Ausgezahlt
wird die Sparzulage aber erst am Ende der Sperrfrist in einer Summe
(unverzinst). Das Finanzamt überweist den Betrag auf das
Investment-Konto. Auf diesen Betrag darf die Investment-Gesellschaft
keine Gebühren berechnen.
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Mögliche Sparformen
- Wertpapier-Sparvertrag mit Anlage in Aktien (Aktienfonds) oder Genussscheinen
- Wertpapier-Kaufvertrag mit Anlage in Wertpapieren des Unternehmens, in dem Sie beschäftigt sind.
- Beteiligungsvertrag an Ihrem Unternehmen (Sie werden Miteigentümer)
- Beteiligungsvertrag
- an einer seit längerem bestehenden Wohnungsbau-Genossenschaft - an
einem genossenschaftlich organisierten Kreditinstitut - an einer
Genossenschaft oder GmbH, die mit Ihrem Arbeitgeber-Unternehmen
verbunden ist oder die daran beteiligt ist.
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Anspruchsberechtigte können wie folgt wählen:
- Förderung teilweise nutzen = Nur einen Vertrag abschließen
- Förderung vollständig nutzen = 2 Verträge abschließen: Einen aus Topf 1 und einen aus Topf 2
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Die
Höhe des Sparbetrages kann der VWL-Sparer frei wählen. Er muss nicht
den Höchstbetrag, der staatlich gefördert wird, anlegen. Er kann weniger
sparen, bekommt dann aber auch nur einen Teil der staatlichen Prämie.
Nicht geförderte Sparformen, die Sie aber trotzdem abschließen können: Sie
haben Anspruch auf die tarifvertraglich oder per Betriebs-Vereinbarung
vereinbarten Geldleistungen des Arbeitgebers, aber Sie haben keinen
Anspruch auf die 10%/20% Arbeitnehmer-Sparzulage des Staates.
- Lebensversicherung
- Bank-Prämiensparvertrag
|
Kündigung - Verfügbarkeit Ein
häufiges Missverständnis besteht bei den Anlegern darin, dass sie
glauben, ein VWL-Vertrag sei, weil die Sperrfrist für die
Arbeitnehmer-Sparzulage 7 Jahre beträgt, auf eine Laufzeit von 7 Jahren
festgelegt und ende dann automatisch. Das ist so nicht richtig.
Die
Sperrfrist einerseits und die Laufzeit eines Vertrages haben nichts
miteinander zu tun. Ein Bausparvertrag oder ein
Produktivkapital-Sparvertrag zum Beispiel hat keine feste Laufzeit.
Andere Verträge im Rahmen der VWL-Anlage haben eine feste Laufzeit von
mehr als 7 Jahren. Die Sperrfrist von 7 Jahren bedeutet lediglich, dass
der Staat die Arbeitnehmer-Sparzulage zahlt, wenn man mindestens 7 Jahre
spart, ohne über das eingezahlte Geld zu verfügen.
Ordentliche Kündigung Grundsätzlich gelten die im Vertrag festgelegten Kündigungs-Bestimmungen,
die
von Anbieter zu Anbieter sehr abweichen können, es sei denn, sie
verstoßen gegen gesetzliche Regelungen oder wurden in Gerichts-Urteilen
als nichtig erklärt. Manche Anbieter haben fiese Bestimmungen zum
Nachteil für die Kunden. Beispiel: Das Kündigungs-Recht ist in den
ersten 10 Jahren ausgeschlossen! Empfehlung: Meiden Sie solche Produkte.
Außerordentliche KündigungIm
Vermögensbildungs-Gesetz sind außerordentliche Kündigungs-Möglichkeiten
festgelegt. Darauf können Sie sich berufen. Diese setzen die
vertraglichen Kündigungs-Bestimmungen außer Kraft, wenn diese
ungünstiger für den Anleger sind!
Kündigungs-Fristen Manche
Verträge können Sie ohne Frist sofort kündigen (Beispiel Aktienfonds).
Bei anderen müssen Sie eine Frist von mehreren Wochen oder Monaten
einhalten (Beispiel Bausparverträge). Bei miesen Angeboten kann die
Frist sogar auf Jahre bemessen sein.
Fragen Sie gezielt nach den Kündigungs-Bestimmungen und lassen Sie sich diese in den Vertrags-Bedingungen zeigen.
VWL-Bausparvertrag: Vorsicht Falle ! Bei
einem Bausparvertrag steht in den Vertrags-Bedingungen, dass Sie nur
dann über das Guthaben verfügen können, wenn auf dem Bausparkonto 40%
(bei anderen Tarifen 50%) der vereinbarten Bausparsumme vorhanden sind.
Trägt
der Verkäufer im Antrag eine zu hohe Bausparsumme ein (je höher, desto
höher ist seine Provision!), sind nach 7 Jahren die 40% oder 50% bei
weitem nicht erreicht. Eine Kündigung kann die Bausparkasse zurückweisen
oder sie gegen Zahlung der in den Vertrags-Bedingungen genannten
Vertragsstrafe akzeptieren. Nur wer die 40% oder 50% erreicht, kommt
ohne Vertragsstrafe aus dem Bausparvertrag heraus.
Wählen Sie die niedrigstmögliche Bausparsumme. Je weniger, desto besser für Sie. Je höher, desto lukrativer für den Verkäufer und schlechter für Sie !
Lohnt ein VWL-Vertrag? Geld,
das der Arbeitgeber aufgrund einer Tarifvereinbarung oder einer
Betriebs-Vereinbarung zahlt, sollte man in jedem Fall in einem
VWL-Vertrag anlegen. Es gibt keinen Grund, dieses Geld zu verschenken.
Gerade das aber tun mehrere Millionen Arbeitnehmer in Deutschland!
Sie verschenken dieses Geld, da sie keinen VWL-Vertrag abschließen. Warum ? Befürchtungen, es könnte dem Arbeitgeber nicht recht sein ?
Da
der Arbeitgeber nicht den vollen Höchstbetrag, der gefördert wird,
übernimmt, kann man den Betrag des Arbeitgebers aufstocken, indem man
einen Teil des Bruttolohns für die VWL-Anlage abzweigt.
Ob es
lukrativ ist, Geld aus seinem Gehalt/Lohn dazu zu tun, hängt ganz davon
ab, ob man in den Genuss der staatlichen Förderung kommt oder nicht. Die
ist ja - wie oben beschrieben - an Einkommensgrenzen gebunden.
Wenn man die Arbeitnehmer-Sparzulage des Staates nicht bekommt,
sollte man den Arbeitgeber-Anteil in jedem Fall in einem VWL-Vertrag
anlegen. Eigenes Geld aus dem Bruttolohn ist in VWL-Verträgen ohne
Sparzulage dagegen selten gut angelegt. Die Gründe (je nach Anlageform):
- mögliche mangelnde Flexibilität
- mögliche Verluste bei Kündigung
- mögliche Kündigungs-Beschränkungen
|
Was bringt ein VWL-Vertrag ohne Sparzulage für eine Rendite?
- Der
VWL-Bausparvertrag bringt es ohne staatlichen Prämienzuschuss nur auf
etwa 2% bis 4% Rendite, je nach Anbieter und Tarif. Bei Kündigung ist
das wegen Gebühren noch weniger. Die Rendite ist nicht abhängig vom
Kapital-Ertragsniveau am Finanzmarkt.
Allerdings kann sich die
Rendite ändern, wenn die Bausparkasse während der Laufzeit die Gebühren
erhöht oder senkt. Das darf sie willkürlich tun.
Sie sehen:
Es macht angesichts der niedrigen Rendite keinen Sinn, den
Arbeitgeber-Anteil aufzustocken und aus dem Brutto-Einkommen eigenes
Geld in den VWL-Bausparvertrag zu stecken.
- Die besten
VWL-Kapital-Lebensversicherungen (der Vertrag muss statt auf 7 Jahre für
mindestens 12 Jahre abgeschlossen werden) schafften bis vor ein paar
Jahren in der Vergangenheit Renditen zwischen 6,5% und 7,5%. Seit etwa
dem Jahr 2000 sinkt die Rendite dramatisch.
Hohe Aktien-Verluste
und langfristig niedrige Zinsen bei Anleihen sind dafür vor allem
verantwortlich. So ist es möglich, dass eine
VWL-Kapital-Lebensversicherung sogar eine negative Rendite erzielt. Das
heißt man bekommt dann weniger raus als man eingezahlt hat.
Im
Gegensatz zum Bausparen hängt die Rendite bei der
Kapital-Lebensversicherung davon ab, wie das Kapital-Ertrags-Niveau am
Finanz-Markt während der Laufzeit ist. Bei überwiegender Hochzinsphase
und guten Aktien-Zeiten in den 12 Jahren kann eine
Kapital-Lebensversicherung (von den besten Anbietern) 7,5% Rendite
schaffen. Im umgekehrten Fall können es nur um die 3% oder noch weniger
sein.
Das Hauptproblem der VWL-Kapital-Lebensversicherung ist,
dass bei einer Kündigung ein Teil der Einzahlungen "weg ist". Das Geld
floss an den Vertreter als Provision und in die Verwaltungskosten der
Versicherungs-Gesellschaft. Vergleichsweise gering sind die Verluste bei
Direktanbietern, da keine Provisionen gezahlt werden und die
Verwaltungskosten niedriger sind als bei den Anbietern mit "Filialen"
und Büros in jeder größeren Stadt. Kundennähe geht auf Kosten der
Rendite.
Auch hier hat man keinen Vorteil, wenn man den
Arbeitgeber-Anteil aufstockt und aus dem Brutto-Einkommen eigenes Geld
in die VWL-Lebensversicherung steckt.
- Die Rendite von
Sparverträgen bei Banken und Sparkassen liegt erfahrungsgemäß über der
Rendite von Bausparverträgen oder gleichauf, je nach Anbieter. Auf die
Einzahlungen erhält man Zinsen auf Sparbuch-Niveau oder etwas darüber
(zum Beispiel bei kostengünstigeren Direktbanken). Hinzu kommt, wenn man
den Vertrag bis zum Ende der 7-jährigen Laufzeit "durchhält", ein
Bonus. Bei einer Kündigung verliert man den Bonus ganz oder teilweise
(je nach Bank), der etwa die Hälfte der Rendite ausmacht.
Auch
hier hat man keinen Vorteil, wenn man den Arbeitgeber-Anteil aufstockt
und aus dem Brutto-Einkommen eigenes Geld in den VWL-Banksparvertrag
steckt.
- Bei Produktivkapital-Sparverträgen wie Aktienfonds schwankt die Rendite bei 7 Jahren Laufzeit sehr stark.
Die
Rendite kann nach 7 Jahren sogar negativ sein, dass heißt, man verliert
etwas vom eingezahlten Geld, wenn man sich nach 7 Jahren den Wert der
Anteile auszahlen lässt. Andererseits kann die Rendite 20% und mehr
betragen, wenn die 7 Jahre in eine Hochzeit für Aktien fallen. Beides
hat es in der Vergangenheit schon gegeben. Bei 7 Jahren zeigt sich die
starke Schwankungsbreite der Aktienanlage.
Sollte die Rendite
nach 7 Jahren gering oder negativ sein, zahlt es sich erfahrungsgemäß
aus, einige Zeit abzuwarten. Auf Jahre mit niedrigen Gewinnen folgen bei
Aktien erfahrungsgemäß Jahre mit hohen Gewinnen. So ist es möglich,
dass in einem Jahr die Kurse um 20, 30% und mehr steigen. 1986 um bis zu
72% in einem Kalenderjahr.
Ein Beispiel: Die Rendite
beträgt nach 7 Jahren nur 2% jährlich. Steigt der Wert des Aktienfonds
um 30% im folgenden Jahr, steigert sich die vorher bescheidene Rendite
von Sparbuch-Niveau auf eine Durchschnitts-Rendite von über 10%
jährlich.
Vielleicht muss man länger als 1 Jahr warten. Auch das
ist möglich. Wer das Geld aus einem Vertrag nach dem
Vermögensbildungs-Gesetz sofort am Ende der Laufzeit ausgeben möchte,
für den ist ein Aktienfonds eben etwas riskant. Für die, die darauf
nicht angewiesen sind, hat es sich bisher immer gelohnt, auf die nächste
Phase steigender Kurse zu warten.
Das Problem der
VWL-Aktienfonds ist, dass die Investment-Gesellschaften nicht alle
Aktienfonds für VWL-Sparen frei geben. Das wird mit dem erhöhten
Verwaltungsaufwand für solche Verträge begründet. Wer keine staatliche
Prämie bekommt, braucht eigenes Geld auch nicht in einen solchen
VWL-Aktienfonds stecken. Man kann einen "normalen"
Aktienfonds-Sparvertrag abschließen.
- Neben diesen
Anlageformen gibt es weitere im Rahmen des Vermögensbildungs-Gesetzes,
die man abschließen kann, aber eine vergleichsweise geringe Rolle
spielen. Bei einem Wertpapier-Kaufvertrag oder einem Beteiligungsvertrag
lassen Sie sich von Ihrem Arbeitgeber über Chancen und Risiken
aufklären. Bei Beteiligung an einer Wohnungsbau-Genossenschaft sollten
Sie fachkundigen Rat vorher einholen, da in der Vergangenheit über
einige unseriöse Angebote berichtet wurde.
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Wenn man die Arbeitnehmer-Sparzulage des Staates bekommt, stellt sich die Lage folgendermaßen dar:
- Der VWL-Bausparvertrag
bringt es mit staatlicher Förderung bei den besten Bausparkassen auf
bis zu 6,9% Rendite. Bei den schlechten sind es allerdings nur um die
5,5%. Wer eine Anlage ohne Wert-Schwankungen und fester Rendite sucht,
ist mit einem Bausparvertrag gut bedient - vorausgesetzt, man schließt
bei einem der besten Anbieter ab. Wer das jeweils ist, steht mehrmals im
Jahr in den diversen Verbraucher- und Finanz-Zeitschriften, die bei den
Beratungsstellen der Verbraucher-Zentralen e.V. eingesehen werden
können.
- Beim VWL-Produktivkapital-Sparvertrag
(z.B. Aktienfonds-Sparvertrag) weiß man nicht, wie hoch die Rendite
sein wird. Sie kann gering oder hoch sein. Das hängt davon ab, ob die 7
Jahre in eine Phase überwiegend steigender oder fallender Aktienkurse
fällt. Bei 7 Jahren zeigt sich die starke Schwankungsbreite der
Aktienanlage im kurz- und mittelfristigen Zeitraum.
Sollte die
Rendite nach 7 Jahren gering oder negativ sein, zahlt es sich
erfahrungsgemäß aus, einige Zeit abzuwarten. Auf Jahre mit niedrigen
Gewinnen folgen bei Aktien erfahrungsgemäß Jahre mit hohen Gewinnen. So
ist es möglich, dass in einem Jahr die Kurse um 20%, 30% und mehr
steigen. 1986 um bis zu 72% in einem Kalenderjahr.
Ein Beispiel: Die
Rendite beträgt nach 7 Jahren nur 2% jährlich. Steigt der Wert des
Aktienfonds um 30% im folgenden Jahr, steigert sich die vorher
bescheidene Rendite von Sparbuch-Niveau auf eine Durchschnitts-Rendite
von über 10% jährlich.
Vielleicht muss man länger als 1 Jahr
warten. Auch das ist möglich. Wer das Geld aus einem Vertrag nach dem
Vermögensbildungsgesetz sofort am Ende der Laufzeit ausgeben möchte, für
den ist ein Aktienfonds eben etwas riskant. Für die, die darauf nicht
angewiesen sind, hat es sich bisher immer gelohnt, auf die nächste Phase
steigender Kurse zu warten.
Wenn es nach der Statistik geht: Wenn
man also nicht genau auf 7 Jahre fixiert ist, schlägt die Rendite eines
Aktienfonds die Rendite eines Bausparvertrages um Längen.
- Neben
diesen Anlageformen gibt es weitere, die mit einer Sparzulage gefördert
werden. Sie spielen aber eine vergleichsweise geringe Rolle. Bei einem
Wertpapier-Kaufvertrag oder einem Beteiligungsvertrag lassen Sie sich
von Ihrem Arbeitgeber über Chancen und Risiken aufklären.
- Für VWL-Lebensversicherungen gibt es - wie bereits oben gesagt - keine Sparzulage.
- Für VWL-Prämiensparverträge bei Banken und Sparkassen gibt es - wie oben bereits gesagt - keine Sparzulage.
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