Genussscheine bieten dem Emittenten eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten, da Begriff und Inhalt nicht gesetzlich definiert sind.
Genussscheine können unterschiedlichster Art sein. Je nach Ausgestaltung ähneln sie mehr einer Aktie oder mehr einem verzinslichen Wertpapier. Sie können auch von anderen Gesellschaften - nicht nur von einer Aktiengesellschaft - ausgegeben werden.
Genussscheine verleihen kein Stimmrecht und kein Recht zur Teilnahme an einer Hauptversammlung. Sie sind häufig an den Verlusten der Gesellschaft (durch Minderung des Rückzahlungsbetrages) beteiligt und oft mit einer Nachrangabrede ausgestattet.
Bei Konkursfall oder Liquidation der Gesellschaft stehen die Ansprüche der Genussrechtsinhaber den Ansprüchen der anderen Aktionäre im Rang nach.
Variante 1: Genussschein mit erfolgsabhängiger Gewinn-Beteiligung - mit Mindestverzinsung
War der Schuldner in einem Geschäftsjahr erfolgreich, gibt es mehr, andernfalls weniger Zinsen. Als Mindestzins, den der Anleger garantiert bekommt, sind meist 2% bis 3% vorgesehen. Möglich ist auch, dass in einem schlechten Geschäftsjahr keine Zinsen bezahlt werden. Eventuell werden dann Zinsen in einem erfolgreichen Jahr nachgezahlt.
Variante 2: Genussschein mit erfolgsabhängiger Gewinn-Beteiligung - ohne Mindestverzinsung (wie 1. Variante, aber ohne Mindestzins-Garantie)
Variante 3: Genussschein mit Verlustbeteiligung
War der Schuldner in einem Geschäftsjahr erfolgreich, gibt es mehr, andernfalls weniger Zinsen. Der Anleger kann bei Verlusten des Unternehmens sogar Teile seines eingesetzten Geldes verlieren.
Variante 4: Genussschein mit Optionsrecht
Der
Anleger erhält Optionsscheine, die zum Kauf von Aktien des Unternehmens
zu einem festgelegten Preis berechtigen. Liegt dieser Preis während der
Laufzeit unter dem aktuellen Börsenkurs der Aktie, können Sie von Ihrem
Bezugsrecht auf »günstige« Aktien Gebrauch machen und diese zum höheren
Börsenkurs mit Gewinn verkaufen (oder behalten).
Der Genussschein selbst verfällt nicht, er bleibt unverändert bis zur Fälligkeit gültig.
Variante 5: Genussschein mit Wandlungsrecht
Der Anleger kann sich bei Fälligkeit entweder für die Rückzahlung des eingesetzten Geldes entscheiden oder stattdessen die Wandlung in Aktien des Schuldners verlangen. Der Genussschein selbst verfällt, wenn das Wandlungsrecht ausgeübt wurde.
Zu beachten
ist, dass der Kurswert des Genussscheins unmittelbar mit dem Kurswert
der Aktie korrespondiert. Veränderungen des Aktien-Kurses wirken sich
positiv oder negativ auf den Kurswert des Genussscheins aus.
Genussscheine verzinsen sich meist etwas höher als normale Anleihen.
Damit
wird dem höheren Risiko Rechnung getragen, das darin besteht, dass der
wirtschaftliche Erfolg maßgeblich die Rendite bestimmt. Wie das folgende
Beispiel zeigt, sind diese Wertpapiere nicht ganz risikolos.
Ende
der 80er Jahre erklärte Klöckner + Co. seine Genussscheine für wertlos.
Die Anleger sahen dann ihr Geld doch noch wieder, weil das Unternehmen
Hilfe von der Deutschen Bank bekam. Genussscheine von deutschen Banken
dagegen waren bisher nie Not leidend.
Sie sollten Ihren Banker bei der Anlage-Beratung danach fragen, wie hoch das durchschnittliche Handels-Volumen eines Genussscheins ist.