Die Regeln der Beteiligungsfinanzierung entsprechen den Regeln der Unternehmensfinanzierung. Lediglich bei so genannten Anteilsfinanzierungen von geschlossenen Fonds ist auf Besonderheiten zu achten.
Die geschlossenen Fonds sind in der Regel intern schon fremdfinanziert. Wenn man nun den Fondsanteil auf Anlegerebene zusätzlich finanzieren will, erhöht sich der Werbungskosten- anteil zusätzlich.
Man muss insbesondere die Gewinnerzielungsabsicht im Auge behalten. Möchte man hier auf der steuerlich sicheren Seite sein, dann sollte man mit spitzen Bleistift nachrechnen ob der steuerlicher Totalüberschuss nach wie vor gewährleistet ist.
Werden so genannte Auslandsfonds auf der Anlegerebene finanziert, können die hierbei angefallenen Finanzierungskosten steuerlich nicht geltend gemacht werden. Im Gegenzug dazu unterliegen die Auslandseinkünfte auch keiner direkten Besteuerung in Deutschland, sie unterliegen nur dem so genannten Progressionsvorbehalt.
Bei einer Anteilsfinanzierung sollten Sie genau auf die Sicherheit der prospektierten Erträge achten, denn die Finanzierungskosten müssen Sie in jedem Fall tragen.