1. Abschreibungskongruent finanzieren, die goldene Bilanzregel!
Häufig klagen Unternehmer und Selbstständige über mangelnde Liquidität. Das kann folgende Ursache haben: Es wird ein Wirtschaftsgut angeschafft. Aufgrund der vorhandenen Liquidität wird der Preis zu 100 % mit Eigenkapital finanziert. Hier hat man jedoch in der Kalkulation das Finanzamt vergessen.
Das Finanzamt beschränkt die steuerliche Abzugsfähigkeit des angeschafften Wirtschaftsguts auf beispielsweise ein Fünftel des Anschaffungspreises im Jahr der Anschaffung. Die restlichen vier Fünftel können im 2. bis 5. Jahr nach der Anschaffung steuerlich vom Gewinn abgezogen werden. Die genaue steuerliche Abzugsfähigkeit bzw. der Verteilung ergibt sich aus den amtlichen AfA-Tabellen.
In diesem Beispiel können nun 80 % der Investitionskosten nicht sofort steuerlich vom Gewinn abgezogen werden. Die 80 % unterliegen der vollen Steuerpflicht. Bei einem Steuersatz von beispielsweise 40 % werden nun 32 % Steuern fällig, die aus der Liquidität bedient werden müssen. Im schlimmsten Fall ist keine Liquidität mehr vorhanden, denn die ursprüngliche Liquidität ist ja im angeschafften Wirtschaftsgut gebunden.
Deshalb sollte immer abschreibungskongruent finanziert werden. Nur der jährliche Teil, der auch den steuerlichen Gewinn durch die Abschreibung reduziert, wird mit Eigenkapital aufgebracht. Der Rest wird mit Fremdkapital bedient. Die Fremdkapitalzinsen können sofort steuerlich geltend gemacht werden. Der Zins wirkt sich entsprechend im besten Fall nach Steuer nur hälftig auf die Liquidität aus.
Die Investitionsrendite liegt i. d. R. über dem Fremdkapitalzins, andernfalls wäre der Sinn der Investition grundsätzlich in Frage zu stellen. Im Ergebnis bewirkt die abschreibungskongruente Finanzierung eine höhere Liquidität im Unternehmen und die Unternehmensrendite bzw. die Eigenkapitalverzinsung steigt. Genauso sollten Privatinvestoren verfahren, wenn Sie mit Ihrer Investition Einkünfte erzielen wollen und die Rentabilität über den Fremdkapitalzinsen liegt.
2. Disagio
Bei steuerlich wirksamen Einkünften oder Gewinnen können Finanzierungen mit einem vereinbarten Disagio, i. d. R. 10 Prozent des Darlehens, die Steuerlast im ersten Jahr der Finanzierung erheblich senken und die Liquidität in den folgenden Jahren durch den niedrig eingekauften Zins erhöhen. Gegebenenfalls kann das Disagio mitfinanziert werden.
Die Gesamtkapitalsrentabilität bzw. die Rentabilität des Investments steigt dadurch. Voraussetzungen sind die steuerliche Abzugsfähigkeit des Disagios und ein entsprechender zu versteuernder Gewinn im Jahr der Anschaffung, denn nur der der Steuern zahlt hat auch die Möglichkeit Steuern zu sparen.
3. Fördermittel
Schöpfen Sie Ihre Fördermittelmöglichkeiten voll aus. Die Palette reicht von nicht zurück zu zahlenden Zuschüssen bis hin zu zinsverbilligten Darlehen. Es gibt verschiedene Fördertöpfe auf Bundes- und Landesebene. Gegebenenfalls bekommen Sie sogar die Beratung zur Unternehmensfinanzierung und Aufstellung gefördert.
4. Unabhängige Finanzierungsberater
Berater, die auf Honorarbasis arbeiten, sind jeden Bank- Bauspar- oder Versicherungs- vertreter vorzuziehen. Nur so können Sie sicher sein, dass Ihr Anliegen optimal finanziert wird. Der Berater haftet dafür, ganz im Gegenteil zu den Provisionsverkäufern.
5. Fremdwährungsdarlehen
Hinter günstigen Finanzierungszinsen können Fremdwährungsdarlehen stecken,
welche durch das Fremdwährungsrisiko sehr teuer werden können.
6. Preisangabenverordnung (PangV)
Verlangen Sie immer, auch als Unternehmer, den nach Preisangaben- verordnung. Nur so können Sie sich weitestgehend vor unsichtbaren Minen schützen. Noch besser wäre die Berechnung des „ehrlichen“ Effektivzinses, hier sind dann alle Kosten der Finanzierung enthalten. Banken sind nur bei privaten Verbrauchern verpflichtet den Zins nach PangV anzugeben.
7. Zinsfestschreibung
Hinter augenscheinlich günstigen Finanzierungsangeboten können variable Zinsvereinbarungen stecken. Die Zinsen können dann ungebremst in die Höhe steigen.
8. Gewinnerzielungsabsicht
Bei
all den Finanzierungsmöglichkeiten die sich Ihnen bieten müssen Sie
jedoch die Gewinnerzielungsabsicht immer im Auge behalten. Denn nur wenn
Sie dem Finanzamt einen steuerlichen Totalüberschuss in ihrer
Kalkulation nachweisen können, ist sichergestellt, dass alle Ihre
Investitionskosten steuerlich geltend gemacht werden und gegebenenfalls
mit anderen Einkünften verrechnet werden.