Vermögensnachfolge - Familienfrieden sichern

Wie wird die Testamentsvollstreckung angeordnet?

Die Anordnung erfolgt grundsätzlich durch den Erblasser im Testament oder Erbvertrag. Wie sich aus dem Nachstehenden ergibt, sind bei der Anordnung einer Testamentsvollstreckung eine Vielzahl von Gesichtspunkten zu beachten. Dabei kann die folgende Checkliste Hilfestellung geben:

  1. Ausdrückliche Anordnung der Testamentsvollstreckung, und zwar des Amtes als solches und zunächst unabhängig von der zur Ausführung berufenen Person ("ich ordne Testamentsvollstreckung an").
  2. Ernennung der Person des Testamentsvollstreckers
    • selbst durch den Erblasser; Ersatzvollstrecker vorsehen (§ 2197 BGB)
    • aufgrund Ermächtigung durch einen Dritten (§ 2198 BGB)
    • auf Ersuchen durch das Nachlassgericht (§ 2200 BGB)
    • Ernennung eines Mitvollstreckers oder Nachfolgers durch den dazu ausdrücklich ermächtigten Testamentsvollstrecker (§ 2199 BGB).
  3. Festlegung des Aufgabenkreises des Testamentsvollstreckers
    • Abwicklungsvollstreckung (§§ 2203, 2204 BGB)
    • Dauervollstreckung (§ 2209 Satz 1 2. HS BGB)
    • Verwaltungsvollstreckung (§ 2209 Satz 1 1. HS BGB)
    • Klare Aufgabenzuweisung, besonders bei Anordnung der Vor- und Nacherbschaft (bereits Vorerbe belastet? nur Nacherben-TV nach § 2222 BGB) Vermächtnisvollstrecker (§ 2223 BGB).
  4. Gegenständlicher (sachlicher) Umfang der Testamentsvollstreckung: Nur einzelne Nachlassgegenstände (§ 2208 Abs. 1 Satz 2 BGB) oder nur Erbanteile von bestimmten Miterben.
  5. Personelle Aufgabenverteilung bei mehreren Testamentsvollstreckern (sonst Grundsatz der Gesamtvollstreckung § 2224 BGB). Auch Miterben können in die Testamentvollstreckung eingebunden werden.
  6. Besondere Verwaltungsanordnungen (§ 2216 Abs. 2 Satz 1 BGB), wichtig besonders beim Behinderten-Testament und beim Testament des verschuldeten Erben.
  7. Einschränkung der gesetzlichen Befugnisse des Testamentsvollstreckers (§ 2208 BGB) mit ausdrücklicher Klarstellung, ob dies dinglich oder nur mit schuldrechtlicher Wirkung geschieht.
  8. Erweiterung der Befugnisse des Testamentsvollstreckers im gesetzlichen Rahmen, insbesondere Erweiterung der Verpflichtungsbefugnis (§ 2207 Satz 1 BGB, nicht möglich für Schenkungsversprechen, § 2220 BGB).
  9. Zuweisung von Sonderfunktionen: Einsetzung als Schiedsrichter, postmortale Vollmachten.
  10. Bei einzelkaufmännischem Unternehmen oder Beteiligung an Personengesellschaften ist für die hier nicht mögliche direkte Testamentsvollstreckung eine Ersatzlösung vorzusehen:
    • Vollmachtslösung
    • Treuhandlösung
    • Mitbestimmung nur im Innenverhältnis
    • Umwandlungs- bzw. Umstrukturierungsanordnung.
    • Regelung der Vergütung.


Die Anordnung selbst muss funktionell richtig getroffen werden. Hierzu gehören:

Die richtige Aufgabenzuweisung. Die dementsprechende Einräumung von Befugnissen, etwa erweiterte Verpflichtungsbefugnis nach § 2207 BGB, Befreiung von § 181 BGB, evtl. besondere Aufgabenzuweisung in besonderen Situationen, gegebenenfalls auch außerhalb des eigentlichen Testamentsvollstreckeramtes, etwa Vollmachten, Bestimmungsrechte nach §§ 2151 ff. BGB beim vorzeitigen Unternehmertestament, Schiedsgutachter- oder Schiedsrichterfunktion. Die Zweck-Mittel-Relation muss stimmen.


Weihnachtsgeschenk an die Banken - mit fatalen Nebenwirkungen

Dezember 2011: Eine knappe halbe Billion Euro ...

Private Vorsorge ist ein Muss!

Oktober 2011: Die Lebenserwartung hat sich in Deutschland in 130 Jahren verdoppelt! Eine unlösbare Aufgabe für unser Rentensystem.

EU will Länderraitings verbieten?!

Oktober 2011: Das kommt einer Kapitulation, einem Schuldeingeständnis gleich!!!

Spekulation mit Nahrungsmitteln

Oktober 2011: Gewinnmaximierung ohne Rücksicht auf Verluste ...

Tschechiens Atomenergie: Steigerung um mehr als 250 Prozent!

September 2011: Tschechien will den Anteil der Atomkraft an der gesamten Stromproduktion von heute 30 auf bis zu 80 Prozent hochfahren:

Kampf um die letzten Ressoucen

September 2011: Die Umweltorganisation WWF hat ausgerechnet, dass man 2050 eigentlich drei Planeten Erde brauchen wird, wenn sich an unseren Gewohnheiten nichts ändert. "Wir müssen in den kommenden 40 Jahren die gleiche Menge an Lebensmitteln herstellen wie in den letzten 8000 Jahren!!!!!

Politiker und Umweltschutz

September 2011: Warum viele Politiker grundsätzlich gleich nach Kinderschändern kommen:

Raitingagenturen

August 2011: Die "bösen" Raitingagenturen sind nur die Rauchmelder. Das Feuer haben ausschließlich die Politiker gelegt. Jetzt müssen Sie sich nur noch fragen wer diese Politiker wählt und sponsert.

Wie die Politiker ihre Inkompetenz verschleiern

Juli 2011: Wie die Ratingagenturen ihr Geschäft tatsächlich betreiben:

China - 57 Prozent Inflation

Juli 2011: 57 Prozent mehr müssen die Chinesen heute für Schweinefleisch bezahlen als vor einem Jahr. Die allg. Teuerungsrate ...

Griechenlands Schulden steigen 2012 auf 166 % des BIP!

Juli 2011: Lesen Sie mehr ...

Nicht durchdachte, dilettantische Regierungspolitik!

Juni 2011: Aktionismus und seine Folgen ...

Die Saat für zukünftige Kriege!

Juni 2011: Laut der Welternährungsorganisation FAO sind 82 Prozent ...

Neues Allzeithoch beim CO2-Ausstoß!

Juni 2011: 2010 wurden 30,6 Gigatonnen CO2 in die Atmosphäre geblasen!

Der weltweite Energieverbrauch

Juni 2011: Der Ölverbrauch pro Kopf in den Industrieländern ist 20mal höher als in den Em. Markets, die einen Anteil von 75 % der Bevölkerung haben ...