Zur Finanzplanung gehört aus unserer Sicht auch die Vermögensnachfolgeplanung, also die Betreuung unserer Klienten über den Tod hinaus. Genauso wie die Errichtung eines Testaments oder Erbvertrages in fast allen Fällen anzuraten ist, ist auch die Anordnung der Testamentsvollstreckung äußerst zweckdienlich und in vielen Fällen unverzichtbar. Für die Umsetzung, für die Mittler- und Mediatorrolle, für die wirtschaftliche Betrachtung und insbesondere für das Amt des Testamentvollstreckers bieten wir uns an. Für den qualifizierten juristischen Rat, insbesondere bei der Erstellung des Testaments, des Erbvertrages oder anderer wichtiger Verträge, sollten Sie auf das Erbrecht spezialisierte Fachanwälte oder Notare hinzuziehen. Da häufig das Finanzamt auf seinen Anteil pochen wird, sollten entsprechend versierte Steuerberater mit am Tisch sitzen.
Abschließend weisen wir nochmals auf die Schwebezeit zwischen Todestag und Annahme des Testamentsvollstreckeramtes hin. Hier sind Behörden, also Beamte im Spiel. Dadurch kann die Schwebezeit schon mal ein halbes Jahr betragen. Diese unsichere Zeit kann/muss mittels trans- oder postmortaler Vollmacht überbrückt werden.
Sollten Sie Verantwortung für andere tragen, Ihren Nachlass nicht dem Staat überlassen wollen oder nicht nach dem Motto „Nach mir die Sinnflut“ leben wollen, kontaktieren Sie uns. Gehen Sie das Thema mit unserer Unterstützung an.