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Täglich gibt es neue Bestimmungen

Nahezu täglich ändern sich gesetzliche Bestimmungen und neue Vorlagen kommen hinzu. An dieser Stelle wollen wir Sie zukünftig über die wesentlichen relevanten Neuerungen auf dem Laufenden halten.


Wann Anleger erhaltene Ausschüttungen an den Insolvenzverwalter gemäß § 172 Abs. 4 HGB, § 171 Abs. 1 HGB zurückzahlen müssen

In den Medien liest man mitunter, dass Anleger jahrelang hohe Ausschüttungen überwiesen bekommen haben, obwohl ihr Investment überhaupt nichts „eingebracht“ habe. Was ist an dieser Behauptung dran? In den meisten Fällen, in denen Ausschüttungen vom Insolvenzverwalter zurückgefordert werden, ist solch eine Pauschalaussage schlichtweg falsch. Derartige Pauschalaussagen können nur dann angebracht sein, wenn die Ausschüttungen in der Vergangenheit nicht verdient wurden, also die Gesellschaft keine entsprechenden Gewinne gemacht hat. In den meisten Fällen brachte jedoch der Jahresabschluss/das Betriebsergebnis ein positives Ergebnis, da die Einnahmen größer als die Ausgaben im jeweiligen Ausschüttungsjahr waren und nach Abzug der Tilgungsleistungen und sonstigen Liquiditätsrückstellungen noch Gelder zur Ausschüttung zur Verfügung standen. In dem Geschäftsbericht ist auch für den Laien sofort erkennbar, ob die Ausschüttungen aus der Substanz oder aus dem Betriebsergebnis erwirtschaftet werden. Darüber hinaus sind es letztendlich die Gesellschafter, die die Ausschüttung erst beschließen müssen, wenn ausgeschüttet werden soll. Warum müssen dann dennoch Ausschüttungen an den Insolvenzverwalter zurückgeführt werden?

Für den Insolvenzverwalter ist grundsätzlich die im Handelsregister eingetragene Haftsumme, das Kapitalkonto in der Handelsbilanz maßgebend. Es ist tatsächlich so, dass das Kapitalkonto in der Handels- und auch Steuerbilanz häufig negativ ist und trotzdem ausgeschüttet wird. Die Ausschüttung erfolgt in der Regel nicht aus der Substanz, sondern aus dem laufenden Geschäftsbetrieb. Das Kapitalkonto ist nur deshalb negativ, weil hier u. a. auch nicht liquiditätswirksame Kosten, wie zum Beispiel (steuerliche) Abschreibungen, Eventualverbindlichkeiten etc. hineinfallen. Ausgaben und Aufwand müssen in der Handels- und Steuerbilanz unterschiedlich aktiviert werden, deshalb unterscheiden sich Handels- und Steuerbilanz. Insbesondere bei Projekten, bei denen Sonderabschreibungen im Jahr der Anschaffung geltend gemacht werden konnten, dauert es viele Jahre, bis aus dem negativen Kapitalkonto ein positives Kapitalkonto wird (bei dauerhaft negativem Kapitalkonto kann das Finanzamt die Gewinnerzielungsabsicht infrage stellen, was weitere negative Folgen hätte).

Trotz des negativen Kapitalkontos können bei der Gesellschaft Gewinne angefallen sein. In solch einem Fall ist regelmäßig nichts gegen Ausschüttungen einzuwenden. Allerdings zeigt sich seit einiger Zeit insbesondere im Bereich der Schifffahrt ein negativer Geschäftsverlauf, der bereits seit mehreren Jahren anhält. Hier stellen sich in der Praxis die meisten Fragen im Zusammenhang mit einer etwaigen Rückzahlungspflicht. In diesem Zusammenhang muss man zwei verschiedene Fragestellungen unterscheiden: Einerseits die Haftung gegenüber der Gesellschaft und andererseits im Insolvenzfall die Haftung gegenüber dem Insolvenzverwalter, der die Haftungsansprüche für die Gläubiger geltend macht.

Für die Haftung gegenüber der Gesellschaft sind die gesellschaftsvertraglichen Regelungen entscheidend. Hier hat kürzlich eine Entscheidung des Bundesgerichtshof (Urteil vom 12.03.2013, Az. II ZR 73/11) etwas Entwarnung für die Gesellschafter gebracht (allerdings NUR im Innverhältnis!). Die Gesellschaft kann sich nämlich nicht auf die Haftungsvorschriften der §§ 171, 172 HGB berufen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Diese gelten nur im Außenverhältnis, also im Verhältnis zu Dritten, z. B. Gläubigern. Zu beachten ist jedoch, dass es sich um eine Einzelfallentscheidung gehandelt hat. Für die Beurteilung sind der einzelne Gesellschaftsvertrag und die wirtschaftlichen Perspektiven der Gesellschaft zu prüfen. In dem entschiedenen Fall hatte der Gesellschaftsvertrag keine Rückzahlung vorgesehen.

Anders ist dies meist im Insolvenzfall: Die Haftung des Kommanditisten im Außenverhältnis entfällt gemäß § 171 Abs. 1 Halbsatz 2 HGB nur dann, wenn er einen der im Handelsregister eingetragenen Haftsumme entsprechenden Wert in das Gesellschaftsvermögen geleistet und ihn auch dort belassen hat. Auf diesen Betrag ist die Haftung des Kommanditisten gegenüber Dritten (im Außenverhältnis) begrenzt. Zahlt der Kommanditist also seine Hafteinlage bei der Gesellschaft ein, erlischt seine Haftung. Wird dem Kommanditisten die Einlage jedoch wieder ganz oder teilweise zurückbezahlt, gilt sie gemäß § 172 Abs. 4 Satz 1 HGB den Gläubigern der Gesellschaft gegenüber insoweit als nicht geleistet, die Außenhaftung entsteht daher wieder. Als „Gewinnausschüttungen“ ausgewiesene Zahlungen können hier rechtlich den Tatbestand der Rückzahlung nach § 172 Abs. 4 S. 1 HGB erfüllen. Grund hierfür kann wie vorstehend geschildert sein, dass tatsächlich keine Gewinne angefallen sind und es sich um Ausschüttungen aus einer Liquiditätsreserve handelt. Diesen Haftungsanspruch macht der Insolvenzverwalter geltend. In diesem Fall ist die Frage zu klären, ob es sich um eine „echte“ Gewinnausschüttung oder eine Entnahme, etwa aus der Liquiditätsreserve, gehandelt hat.

Zum Zeitpunkt der Insolvenz sind für den Insolvenzverwalter hier drei Dinge entscheidend: Mit welcher Haftsumme ist der Anleger im Handelsregister, eingetragen, welchen Fehlbetrag weist das Kapitalkonto in der Handelsbilanz aus und wie ist der Fehlbetrag entstanden? Ist der Fehlbetrag beispielsweise durch Ausschüttungen entstanden, die aus der Liquiditätsreserve bedient und nicht durch Gewinne im jeweiligen Jahresabschluss/Betriebsergebnis gedeckt wurden.

Im Zweifelsfall sollten Anleger darauf achten, in welcher Höhe die Haftsumme im Handelsregister eingetragen werden soll, wenn sie ihr Potenzial negativer Überraschungen (bei negativen Geschäftsverlauf) einschränken wollen. In vielen Fällen beträgt die Haftsumme nur noch zehn Prozent und nicht mehr wie bisher üblich 100 Prozent des Zeichnungskapitals. Die Reduzierung der Haftung kann allerdings die Finanzierungsmöglichkeiten der Gesellschaft einschränken, da die Gläubiger der Gesellschaft nur noch sehr eingeschränkt auf die Haftung der Gesellschafter zurückgreifen können.

Gemäß § 169 Abs. 2 HGB sind die Gesellschafter nicht verpflichtet erhaltene Ausschüttungen (bezogenen Gewinn) wegen späterer Verluste zurückzuzahlen, die Haftung lebt deshalb nicht wieder auf, wenn der Gesellschaftsvertrag ausnahmsweise nicht anderes vorsieht.

Wie sollten sich betroffene Anleger verhalten?

Aufgrund der Vielzahl der Fondsgestaltungen sollte der Anleger im Zweifelsfall immer prüfen lassen, ob es sich tatsächlich um eine Darlehensgewährung handelt. Kriterien sind die klare Erkennbarkeit einer bestimmten Auszahlung als Darlehensgewährung sowie die klare Regelung der Bedingungen, unter denen die Zahlung zurückgefordert werden kann. Letztlich muss man noch einmal darauf hinweisen, dass die Erwähnung einer Darlehensverbindlichkeit in den Gesellschaftsverträgen historisch nie dazu gedacht war, tatsächlich Rückforderungen vorzunehmen. Sie war Ausfluss der Einführung des § 15 a EStG, wonach alle Auszahlungen aus einer Gesellschaft, auch wenn sie lediglich Entnahmen darstellten, wie Gewinnauszahlungen zu versteuern sind. Aus diesem Grund hat man Entnahmen als Darlehen beschreiben wollen, damit der Anleger nicht auch auf die Rückzahlung seiner Einlage Steuern zu zahlen hat. Diese Historie war bis zu den aktuellen Forderungen allgemein anerkannt. Erst die fehlerhafte Auslegung der Regelungen der §§ 169-172 HGB als auf das Innenverhältnis der Gesellschafter anwendbare Kapitalerhaltungsvorschriften und dessen kritische Sicht durch die Gerichte hat dazu geführt, dass man – zunächst als Notnagel – auf die vermeintliche Darlehensregelung zurückgreifen musste.

Diese Ausführungen sollen Ihnen lediglich einen kurzen allgemeinen Überblick über die Problematik geben und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Welche Gefahren Ihnen hier lauern können, sollte im Einzelfall durch einen Rechtsanwalt geklärt werden, da es auf die individuelle vertragliche Situation ankommt.


Dr. Alexander Naraschewski

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Insolvenzrecht

Rechtsanwälte und Notar
Adalbertstrasse 2
26382 Wilhelmshaven

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Heiko Kolodzik

Dipl. Betriebswirt
Stiftungsberater (EBS)
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Gekaufte Journalisten

März 2015: Das Wort "Lügenpresse" wurde zum Unwort des Jahres 2014 gewählt. Warum das Wort Lügenpresse tatsächlich an vielen Stellen seine Berechtigung hat, erfährt der Leser in dem Bestseller von Udo Ulfkotte "Gekaufte Journalisten". Aber Vorsicht! Sie könnten sämtlicher Illusionen beraubt werden. Sie könnten im Anschluss an das Buch das dringende Verlangen verspüren, Ihre Zeitungs-Abos aufzukündigen und gegen die GEZ-Zwangsgebühr klagen wollen.

Gefangen im Euro

Februar 2015: Die Krise in der EU und mit dem damit verbundenen Euro ist aktueller denn je. Deshalb greift der Ifo-Präsident Prof. Hans Werner Sinn das Thema in seinem jüngsten Buch "Gefangen im Euro" erneut auf. Lesenswert!

Es ist Völkermord!

September 2014: Der Gazakrieg lebt von Lügen und vom Hass. Hier die Faktenlage: Wer fing den Krieg an? Wer benutzt Zivilisten als Schutzschilde? Wer bricht am häufigsten Waffenstillstände? Will die Hamas Israel oder Israel Palästina zerstören?

WENN DER HERR HIRN, MORAL UND MITGEFÜHL REGNEN LASSEN WÜRDE ...

September 2014:

Buchempfehlung zum Israel-Palästina-Konflikt

Juli 2014: Aus aktuellem Anlass eine Buchempfehlung zum Israel-Palästina-Konflikt: Jüdische Geschichte, Jüdische Religion. Der Einfluss von 3.000 Jahren, von Israel Shahak. Ein unentbehrliches Buch, für alle, die am Mittleren Osten interessiert sind. BITTE TEILEN!

Die Wahrheit über Geld und Macht

20. Dezember 2013: "Es ist gut, dass die Bürger der Nation unser Banken- und Geldsystem nicht durchschauen, denn wenn sie es würden, glaube ich, gebe es noch heute Nacht eine Revolution." Henry Ford, 1922

Schreckgespenst Deflation

9. November 2013: Nun hat die EZB den Leitzins auf 0,25 Prozent gesenkt, sie will damit eine Deflation im Euro Raum verhindern. Dabei wäre das zurückdrehen der Preise auf allen Ebenen die Lösung für mangelnde Wettbewerbsfähigkeit, wenn sich keine anderen Stellschrauben bieten!

Zukunftsatlas 2013

8. November 2013: WEIL DIE MEHRHEIT WEGSIEHT - COTTBUS - PEINLICH !!! Der aktualisierte Zukunftsatlas 2013 wurde soeben veröffentlicht:

Die vier Szenarien zur Staatsverschuldung

November 2013: Der Euro-Währungsraum wird überleben, wenn die Euro-Länder einen gleichmäßig stark ausgeprägten Wirtschaftsraum bilden oder über alle Euro-Länder hinweg wird ein Länderfinanzausgleich nach deutschem Vorbild installiert. Da der gleichmäßig ausgeprägte Wirtschaftsraum in Europa oder der Länderfinanzausgleich praktisch nicht durchsetzbar sind, kann das Scheitern des Euros ganz offensichtlich in der Endkonsequenz nicht verhindert werden ...

Die Ursprünge der verfehlten EU-Rettungspolitik

April 2013: Die Länder, die Mitglied der europäischen Währungsunion sind und somit den Euro einführen wollten, mussten bestimmte Kriterien erfüllen, u. a. die Einhaltung eines bestimmtes Inflationsziels, Haushaltsdefizits und eines begrenzten Verschuldungsgrades ...

Neuester Taschenspielertrick der US-Regierung

Januar 2013: Mit Hilfe eines Münztricks will man die Zahlungsunfähigkeit in den USA verhindern ...

Frankreich wird zum Problem

November 2012: Der mangelnde Reformeifer Frankreichs veranlasst die Ratingagenturen zur Herabstufung der Kreditwürdigkeit!

Energiewende auf Tschechisch

September 2012: Die Regierung in Prag hält unberührt am Ausbau der Atomenergie fest:

Problempapiere werden im großen Stil abgestoßen

August 2012: Europas Großbanken trennen sich konsequent von italienischen und spanischen Staatspapieren und nehmen dabei teils erhebliche Abschläge inkauf. Kein gutes Zeichen für die Europäische Union!

Okö-Strom wird fast 50 Prozent teurer!

Juli 2012: Die Wirklichkeit holt uns, insbes. die Politik ein: Vor einem Jahr versprach man dem Wähler konstante Strompreise. Nun wird sich die EEG-Umlage für Öko-Strom um knapp 50 Prozent erhöhen!

Wir leben über unsere Verhältnisse!!!

Mai 2012: Laut WWF werden wir bis 2030 zwei unserer Erden brauchen um unseren Bedarf zu decken, wenn wir weiterhin so bedenkenlos mit unseren Ressourcen umgehen!

Weihnachtsgeschenk an die Banken - mit fatalen Nebenwirkungen

Dezember 2011: Eine knappe halbe Billion Euro ...

Private Vorsorge ist ein Muss!

Oktober 2011: Die Lebenserwartung hat sich in Deutschland in 130 Jahren verdoppelt! Eine unlösbare Aufgabe für unser Rentensystem.

EU will Länderraitings verbieten?!

Oktober 2011: Das kommt einer Kapitulation, einem Schuldeingeständnis gleich!!!

Spekulation mit Nahrungsmitteln

Oktober 2011: Gewinnmaximierung ohne Rücksicht auf Verluste ...

Tschechiens Atomenergie: Steigerung um mehr als 250 Prozent!

September 2011: Tschechien will den Anteil der Atomkraft an der gesamten Stromproduktion von heute 30 auf bis zu 80 Prozent hochfahren:

Kampf um die letzten Ressoucen

September 2011: Die Umweltorganisation WWF hat ausgerechnet, dass man 2050 eigentlich drei Planeten Erde brauchen wird, wenn sich an unseren Gewohnheiten nichts ändert. "Wir müssen in den kommenden 40 Jahren die gleiche Menge an Lebensmitteln herstellen wie in den letzten 8000 Jahren!!!!!

Politiker und Umweltschutz

September 2011: Warum viele Politiker grundsätzlich gleich nach Kinderschändern kommen:

Raitingagenturen

August 2011: Die "bösen" Raitingagenturen sind nur die Rauchmelder. Das Feuer haben ausschließlich die Politiker gelegt. Jetzt müssen Sie sich nur noch fragen wer diese Politiker wählt und sponsert.

Wie die Politiker ihre Inkompetenz verschleiern

Juli 2011: Wie die Ratingagenturen ihr Geschäft tatsächlich betreiben:

China - 57 Prozent Inflation

Juli 2011: 57 Prozent mehr müssen die Chinesen heute für Schweinefleisch bezahlen als vor einem Jahr. Die allg. Teuerungsrate ...

Griechenlands Schulden steigen 2012 auf 166 % des BIP!

Juli 2011: Lesen Sie mehr ...

Nicht durchdachte, dilettantische Regierungspolitik!

Juni 2011: Aktionismus und seine Folgen ...

Die Saat für zukünftige Kriege!

Juni 2011: Laut der Welternährungsorganisation FAO sind 82 Prozent ...

Neues Allzeithoch beim CO2-Ausstoß!

Juni 2011: 2010 wurden 30,6 Gigatonnen CO2 in die Atmosphäre geblasen!

Der weltweite Energieverbrauch

Juni 2011: Der Ölverbrauch pro Kopf in den Industrieländern ist 20mal höher als in den Em. Markets, die einen Anteil von 75 % der Bevölkerung haben ...