Risiko - prinzipiell der beste Weg

Lebensversicherungen

Für die Gestaltung einer Lebensversicherung gibt es verschiedene Möglichkeiten. Es ist zu analysieren, was mit der Versicherung im Ernstfall abgedeckt werden soll. Es ist besser, jedes Risiko separat abzusichern.

Risikolebensversicherungen (RLV)

Risikolebensversicherungen decken die finanziellen Folgen eines Todesfalls ab,
es findet keine Kapitalansammlung, also kein Sparvorgang, statt, Sie sind besonders geeignet zur Hinterbliebenenversorgung sowie zur Kreditsicherung bei Praxisfinanzierung, Existenzgründung und Erwerb von Wohneigentum, da die Risikolebensversicherung im Todesfall eine vertraglich vereinbarte Versicherungs-summe zahlt.

Im Gegensatz zur Kapitallebensversicherung sind die Beiträge wesentlich niedriger. Die Rendite der Geldanlage per Versicherung ist äußerst bescheiden. Daher wird empfohlen, die Absicherung der Hinterbliebenen und die Altersvorsorge zu trennen.

Für die Sicherheit der Hinterbliebenen ist eine einfache RLV richtig. Für die Vorsorge sollte eine Geldanlage mit Chance auf gute Rendite bei vertretbarer Sicherheit gewählt werden.

Wichtig ist vor allem die Wahl der richtigen Versicherungssumme und der richtigen Laufzeit. Die Auszahlung im Todesfall sollte hoch genug sein, um den Lebensstandard der Hinterbliebenen auf Dauer zu sichern.


Höhe
Als unterste Grenze ist das 2- bis 3fache des jährlichen Bruttoeinkommens empfohlen. Bei Familien mit Kindern sollte mindestens das 4- bis 5fache jährliche Bruttoeinkommen versichert werden. Bei erhöhtem Absicherungsbedarf durch Tilgungsverpflichtungen sollte das 5- bis 7fache jährliche Bruttoeinkommen abgesichert werden.

Generell gilt, dass für "jüngere" Hinterbliebene ein höherer Kapitalbetrag erforderlich ist als für "ältere" Hinterbliebene. Von Anfang an sollte jedoch eine höhere Summe versichert werden, da deren Wert durch die Inflation immer geringer wird und eine Erhöhung zu einem späteren Zeitpunkt nur aufgrund einer erneuten Gesund-heitsprüfung möglich ist.

Auch bei der Festlegung der Laufzeit einer Risikolebensversicherung ist die Versorgungssituation ausschlaggebend. Oft hat sich die Versorgungslage im Alter des/der Ernährer/s um die 50 bis 55 Jahre "entspannt", weil dann die Kinder meistens selbst Geld verdienen und aus dem Haus gehen. Die Reduzierung der Versicherungssumme sollte dann problemlos bei jeder Gesellschaft möglich sein.


Laufzeit
Die Wahl der Laufzeit ist bei der Risikoversicherung abhängig von der persönlichen und finanziellen Lebenssituation. Ausschlaggebend sind:


  • Mögliche Ansprüche auf andere Versorugngsleistungen
  • Alter, Ausbildungsstand, -zeit der Kinder
  • Berufliche Situation des Hauptverdieners
Wählt man zunächst eine kurze Laufzeit und braucht anschließend weiter Versicherungsschutz, wird das neue, höhere Eintrittsalter zugrunde gelegt, was sich sofort auf die Prämienhöhe auswirkt. Ferner wird in der Regel eine erneute Gesundheitsprüfung fällig.

Bei einem verschlechterten Gesundheitszustand kann der Versicherer zusätzlich Risikozuschläge verlangen oder gar die Annahme des Antrags verweigern.

Restschuldversicherung

Insbesondere zur Absicherung von Krediten bietet sich eine Restschuldversicherung an. Dies ist eine Risikolebensversicherung, deren Versicherungssumme entsprechend der Tilgung abnimmt und die dadurch noch günstiger ist als eine Risikolebensversicherung mit fester Versicherungssumme.

Dieser Vertrag sollte immer unter der Bedingung abgeschlossen werden, dass der Kredit auch gewährt wird.

Risikolebensversicherung auf zwei Leben (Versicherung auf verbundene Leben)

Ehepaare können auch eine Risikolebensversicherung auf zwei Leben abschließen, bei der die Versicherungssumme nur einmal (bei Tod des Erstversterbenden) fällig wird.

Diese Versicherung ist ca. 10 % kostengünstiger als 2 Einzelversicherungen. Zu beachten ist, dass hier die Versicherungssumme entsprechend anders gewählt werden muss als bei einer Absicherung über 2 Verträge.

Ebenfalls macht sie für Geschäftspartner Sinn, die die Existenz des gemeinsamen Unternehmens beim Tod eines Teilhabers absichern wollen. Die Versicherungssumme wird bei einer solchen Police an den jeweils überlebenden Partner ausgezahlt.

Sie ist somit ggf. auch günstig für Familien, die gerade ein eigenes Haus oder Wohnung bezogen haben, um die weitere Abzahlung des Kredites zu ermöglichen.

Kapitallebensversicherung (KLV)

Seit 2005 wird eine neu abgeschlossene Kapitallebensversicherung zum Auszahlungszeitpunkt voll besteuert. Dazu werden von der Auszahlungssumme die eingezahlten Beiträge abgezogen und die Differenz unterliegt der Einkommensteuer. Nur wenn der Vertrag mindestens zwölf Jahre läuft und erst nach dem 60. Geburtstag des Versicherungsnehmers fällig wird, wird "gehälftet". Dies bedeutet, dass in diesem Fall nur die Hälfte der Erträge der Besteuerung unterliegt.

Ist der Abschluss des Vertrages bis zum 31.12.2004 erfolgt ist die steuerfreie Auszahlung der Vorsorgeleistung erst nach mind. 12 Jahren Vertragslaufzeit möglich. Die gilt es durchzuhalten.

Die Kapitallebensversicherung - eine unheilvolle Kombination!

Eine Kapitallebensversicherung besteht aus einer Todesfallversicherung und einem Sparvorgang. Dass diese Kombination in der Regel (Ausnahmen siehe unten!) keinen Sinn macht, zeigen die folgenden Fakten:

Eine ausreichende Todesfallabsicherung ist normalerweise über eine Kapitallebensversicherung nicht erreichbar, da der Beitrag für eine solche Versicherung mit der benötigten Versicherungssumme unbezahlbar wäre und somit über die KLV keine vernünftige Familienversorgung erreichbar ist.

Dafür gibt es die RLV (kostet meist nur 1/10 der KLV). Auch für die Baufinanzierung ist sie in der Regel nicht sinnvoll, da es keine garantierte Ablaufleistung gibt.

Deshalb: Versicherung und Geldanlage trennen, also 5 bis 10 % für eine entsprechende Risikolebensversicherung bezahlen und 90 bis 95 % selbst anlegen!

Unlukrativer Sparvorgang
Der in der Kapitallebensversicherung enthaltene Sparvorgang führt in der Regel zu einer mäßigen Rendite die vielleicht gerade mal die Inflation während des langfristigen Versicherungssparen abfängt.

Dies liegt zunächst einmal daran, dass der Versicherer relativ hohe Abschluss- und Verwaltungskosten vom gezahlten Beitrag abzieht und er einen weiteren Teil des Beitrages für den Todesfallschutz vereinnahmt. Nur das, was übrig bleibt (70 – 80 % der Beiträge = Sparanteil), wird mit einer Mindestverzinsung von zur Zeit (2008) 2,25 % vom Versicherer angelegt. Die garantierte Verzinsung des gesamten Beitrages ist folglich wesentlich geringer.

Profitieren kann man nur vom Zinseszinseffekt, d. h. wenn man frühzeitig mit dem Sparen beginnt. Aber die vorzeitige Auflösung ist ein Minusgeschäft – vor allem, weil von den Beiträgen in den ersten Jahren die üppigen Provisionen abgezogen werden.

Altersvorsorge ist daher ein Geldanlage- und nicht ein Versicherungsproblem!

Leider bieten sich den Versicheren bei der KLV auch große Manipulationsmöglichkeiten. Die Gesellschaften brüsten sich zuweilen damit, dass sie mehr als 90% der mit dem Sparanteil der Versicherungsprämie erzielten Überschüsse an die Versicherungsnehmer weitergeben.

Fraglich ist jedoch, wie hoch die Bezugsgröße zu diesen 90% ist, denn 90% von 1 Euro ist natürlich wesentlich weniger als 90% von 1.000.000 Euro. Die Bezugsgröße können die Versicherer jedoch zum Beispiel durch die Bildung stiller Reserven und ähnlicher buchhalterischer Tricks gering halten.

Daher auch Vorsicht vor Renditeversprechungen! Versicherungsvertreter versuchen oft mittels Beispielrechnungen, mit reizvollen Rendite-Prognosen und schönfärberischen Ablaufleistungen, zum Versicherungsabschluss zu verführen.

Unverbindliche Hochrechnungen für die Zukunft stellen jedoch nur eine Momentaufnahme dar und können in ihrer Höhe schwanken. Rechnen kann man nur mit den wirklich garantierten Leistungen und nicht mit den lediglich prognostizierten Überschüssen! Gerade in letzter Zeit wurden die zukünftigen Überschüsse zum Teil drastisch gekürzt.

So haben Bauherren, die ihre Immobilienfinanzierung auf eine Kapitallebensversicherung stützen seit 2003 eine unangenehme Überraschung erlebt. Zahlreiche Lebensversicherer haben ihren Baufinanzierungskunden die Tilgungslücke mitgeteilt, die im Zuge der über die vergangenen drei Jahre stark verminderten Überschussbeteiligung entstanden ist.

Die Immobilienfinanzierung über Kapitallebensversicherrungen funktioniert nach einem einfachen Prinzip. Die Bank oder der Versicherer vereinbaren mit dem Kunden, dass das ausgereichte Darlehen am Ende der Laufzeit komplett getilgt wird. Während der Laufzeit sind lediglich die Zinszahlungen zu leisten. Parallel dazu wird eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen, mit deren Auszahlungssumme am Ende der Laufzeit das Darlehen beglichen wird.

Mit den konkreten Angaben zur entstandenen Tilgungslücke wird das Problem der Rendite-Prognosen dem betroffenen Kundenkreis erstmals eindringlich ins Bewusstsein gerufen. Vor allem Immobilienkäufer, die Verträge mit langen Restlaufzeiten besitzen, dürften dabei über die Dimension der Unterfinanzierung erschrecken.

Nach einer Berechnung der Allianz Leben tut sich auf der Basis eines zu deckenden Baudarlehens in Höhe von rund 69.000 Euro unter den heutigen Gegebenheiten bei einer Restlaufzeit von sechs Jahren ein Nachfinanzierungsbedarf von rund 3.600 Euro auf. Bei einer Restlaufzeit von elf Jahren beträgt die Tilgungslücke schon rund 11.500 Euro und bei einer Restlaufzeit von 21 Jahren sogar rund 15.400 Euro.

Durch die Vereinbarung einer Dynamik, d. h. der automatischen Erhöhung des Beitrages und der Versicherungssumme, würde die Rendite der KLV weiter geschmälert werden. Das liegt daran, dass die Gesellschaften nach jeder Erhöhung zumindest einen Teil der Erhöhungsbeiträge jeweils als Provisionen und Abschlusskosten für die erhöhte Versicherungssumme einbehalten dürfen.

Vermeiden Sie Zusätze!
Oft angebotene Unfallzusätze zu einer Kapitallebensversicherung lassen eine noch unsinnigere Kombination entstehen, denn es handelt sich hierbei um einen reinen Todesfallschutz (nur unfall-, nicht krankheitsbedingter Tod!), der in der Regel besser über eine Risikolebensversicherung erzielt werden kann.

Die Behauptung vieler Vertreter, Beitragsfreiheit bei Berufsunfähigkeit und trotzdem Auszahlung des Kapitals bei Ablauf als Altersvorsorge könne man nur mit einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung zur Kapitallebensversicherung erreichen, trifft meistens nicht zu.

Man sollte eine reine Berufsunfähigkeitsrente (evtl. gekoppelt mit einer Risikolebensversicherung) vereinbaren, die so hoch ist, dass man im Falle der Berufsunfähigkeit einen bestimmten Betrag von der BU-Rente für die Altersvorsorge anlegen kann.

Wer eine Kapitallebensversicherung mit einem Berufsunfähigkeitszusatz abschließt, macht seinen Berufsunfähigkeitsversicherungsschutz von seiner Zahlungsbereitschaft bzw. Zahlungsfähigkeit hinsichtlich der hohen Beiträge für die Kapitallebensversicherung abhängig.

Bei Kündigung oder Beitragsfreistellung der Kapitallebensversicherung würde der Berufsunfähigkeitszusatz ganz oder zum größten Teil wegfallen. Da alternativer Berufsunfähigkeitsversicherungsschutz meist wegen des gestiegenen Alters nur sehr viel teurer oder gar nicht (Gesundheitsverschlechterung) zu erhalten ist, führt dies bei Verknüpfung mit der Kapitalversicherung zu einem Knebeleffekt: Der teure und ungünstige Sparvertrag kann nicht gekündigt werden, weil der Berufsunfähigkeitsversicherungsschutz nicht verloren gehen darf.


Ausnahmen
Der Abschluss einer Kapitallebensversicherung bei einem günstigen Anbieter kann trotz der genannten Nachteile erwägenswert sein, wenn:


  • man beruflich selbständig tätig ist und man die Beiträge als Sonderausgaben steuerlich absetzen kann.
  • man ein hohes Einkommen hat und man die Kapitallebensversicherung in Form einer Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung über den Arbeitgeber abschließen lassen kann.
  • man sie zur Tilgung eines Kredits steuerlich nutzbar machen kann (eventuell bei der Finanzierung einer vermieteten Immobilie möglich).
  • man sie im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge abschließen kann und der Arbeitgeber zumindest einen Teil der Beiträge trägt.

Kapitalversicherung abgeschlossen - was nun?

Wer bereits eine Kapitalversicherung abgeschlossen hat und den Vertrag vorzeitig beenden möchte, hat die folgenden Möglichkeiten:

Widerspruchsrecht gemäß § 5a WG
Innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Versicherungspolice (und natürlich auch vorher) kann man dem Vertragsschluss in der Regel problemlos widersprechen. Wenn der Versicherer dem potentiellen Versicherungsnehmer die gemäß § 10a VAG erforderliche Verbraucherinformation nicht oder nur unzureichend gegeben hat, besteht das Wider-spruchsrecht gemäß § 5a WG sogar bis ein Jahr nach Zahlung des ersten Beitrages.

Kündigung
Wie teilweise immens hoch die Abschlusskosten bei Kapitalversicherungen sind, zeigt sich insbesondere im Fall der Vertragskündigung. Oft besteht nach einer Kündigung in den ersten 1-2 Jahren noch gar kein Rückkaufswert, da die gesamten eingezahlten Beiträge vom Versicherer als Abschlusskosten/Vermittlerprovision vereinnahmt wurden.

In solchen Fällen halten wir neben der Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt die sofortige Einstellung der Prämienzahlung und die Zurückholung der während der letzten 6 Wochen per Einzugsermächtigung gezahlten Beiträge über das jeweilige Kreditinstitut für sinnvoll. Die nach Auffassung des Versicherers geschuldeten Beiträge werden auf Grund einer Empfehlung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) in aller Regel nicht eingeklagt.

Wenn bereits ein Rückkaufswert besteht, nützt die sofortige Zahlungseinstellung und Zurückholung gezahlter Beiträge meist wenig, weil dies nur zur Auszahlung eines entsprechend gekürzten Rückkaufswertes führen würde.

Kündigungfrist
Bei monatlicher Zahlungsweise sind Lebensversicherungen, falls sie bereits ein Jahr bestehen, in der Regel zum Ende des jeweiligen Folgemonats und zum Ende des Versicherungsjahres kündbar. Bei jährlicher Zahlungsweise kann eine Kündigung normalerweise jederzeit zum Ende des Versicherungsjahres erfolgen.

Abschlusskosten zurückverlangen
Der Bundesgerichtshof (BGH) stellte in zwei Urteilen vom 09.05.2001
(IV ZR 121/00 = VersR 2001, 1052 und IV ZR 138/99 = VersR 2001, 839) fest,
dass die Klausel über die Verrechnung der Abschlusskosten in den damals verwendeten Vertragsbedingungen der beklagten Versicherer (Allianz und Nürnberger) intransparent und damit unwirksam ist.

Entscheidungshilfe
Bei Verträgen, die älter sind als 6 Jahre, kann man als Alternative zur Kündigung eine Beitragsfreistellung oder eine Laufzeitverkürzungsvereinbarung in Erwägung ziehen.

Fondsgebundene Lebens-/Rentenversicherung

Diese Art der Lebensversicherung, die im Grunde eine Fondsanlage in Verbindung mit einer Lebens- oder Rentenversicherung ist, hat in der Vergangenheit bessere Renditen erreicht als die normale Kapitallebensversicherung/private Rentenversicherung.

Das liegt vor allem daran, dass bei dieser Versicherungsart klarere Vermögensverhältnisse herrschen. Der Sparanteil des Beitrages gelangt in einen oder mehrere Investmentfonds und unterliegt nicht den Manipulationsmöglichkeiten des Versicherers.

Bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung/Rentenversicherung fallen jedoch ebenso wie bei einer Kapitallebensversicherung/privaten Rentenversicherung relativ hohe Abschluss-, Verwaltungs- und - bei fondsgebundenen Lebensversicherungen - Kosten für den Todesfallschutz an. Nur der verbleibende (Spar-)Anteil des zu zahlenden Beitrages gelangt in den/die Fonds.

Nicht-eheliche Lebensgemeinschaften

In Deutschland leben immer mehr Paare ohne Trauschein zusammen. Diese Rechtsstellung bringt steuerlich Nachteile bei Erbschaften, Schenkungen und ähnlichen Vermögensübertragungen.

Bei nicht-eheliche Lebenspartnerschaften sollte daher die für den Todesfall abzusichernde Person Versicherungsnehmer sein und den Vertrag auf das Leben des anderen Partners abschließend, um im Versicherungsfall die Erbschaftssteuer auf die Versicherungssumme oberhalb des steuerlichen Freibetrages zu sparen.

Ist eine Immobilie mit im Spiel, sollte die Risiko-Lebensversicherung so dimensioniert sein, dass bei Tod des nichtehelichen Partners der Hinterbliebene die restlichen Kreditschulden allein tragen kann aber auch die zusätzlichen Belastungen aus der Erbschaftssteuer abgedeckt sind.

Oftmals ist die Versicherung schon in falscher Weise abgeschlossen worden. Sinnvoll ist es dann, die bestehende Versicherung in der Form abzuändern, alle Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers auf den Partner zu übertragen.

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September 2014:

Buchempfehlung zum Israel-Palästina-Konflikt

Juli 2014: Aus aktuellem Anlass eine Buchempfehlung zum Israel-Palästina-Konflikt: Jüdische Geschichte, Jüdische Religion. Der Einfluss von 3.000 Jahren, von Israel Shahak. Ein unentbehrliches Buch, für alle, die am Mittleren Osten interessiert sind. BITTE TEILEN!

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20. Dezember 2013: "Es ist gut, dass die Bürger der Nation unser Banken- und Geldsystem nicht durchschauen, denn wenn sie es würden, glaube ich, gebe es noch heute Nacht eine Revolution." Henry Ford, 1922

Schreckgespenst Deflation

9. November 2013: Nun hat die EZB den Leitzins auf 0,25 Prozent gesenkt, sie will damit eine Deflation im Euro Raum verhindern. Dabei wäre das zurückdrehen der Preise auf allen Ebenen die Lösung für mangelnde Wettbewerbsfähigkeit, wenn sich keine anderen Stellschrauben bieten!

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8. November 2013: WEIL DIE MEHRHEIT WEGSIEHT - COTTBUS - PEINLICH !!! Der aktualisierte Zukunftsatlas 2013 wurde soeben veröffentlicht:

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Die Ursprünge der verfehlten EU-Rettungspolitik

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November 2012: Der mangelnde Reformeifer Frankreichs veranlasst die Ratingagenturen zur Herabstufung der Kreditwürdigkeit!

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September 2012: Die Regierung in Prag hält unberührt am Ausbau der Atomenergie fest:

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Weihnachtsgeschenk an die Banken - mit fatalen Nebenwirkungen

Dezember 2011: Eine knappe halbe Billion Euro ...

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Oktober 2011: Die Lebenserwartung hat sich in Deutschland in 130 Jahren verdoppelt! Eine unlösbare Aufgabe für unser Rentensystem.

EU will Länderraitings verbieten?!

Oktober 2011: Das kommt einer Kapitulation, einem Schuldeingeständnis gleich!!!

Spekulation mit Nahrungsmitteln

Oktober 2011: Gewinnmaximierung ohne Rücksicht auf Verluste ...

Tschechiens Atomenergie: Steigerung um mehr als 250 Prozent!

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September 2011: Die Umweltorganisation WWF hat ausgerechnet, dass man 2050 eigentlich drei Planeten Erde brauchen wird, wenn sich an unseren Gewohnheiten nichts ändert. "Wir müssen in den kommenden 40 Jahren die gleiche Menge an Lebensmitteln herstellen wie in den letzten 8000 Jahren!!!!!

Politiker und Umweltschutz

September 2011: Warum viele Politiker grundsätzlich gleich nach Kinderschändern kommen:

Raitingagenturen

August 2011: Die "bösen" Raitingagenturen sind nur die Rauchmelder. Das Feuer haben ausschließlich die Politiker gelegt. Jetzt müssen Sie sich nur noch fragen wer diese Politiker wählt und sponsert.

Wie die Politiker ihre Inkompetenz verschleiern

Juli 2011: Wie die Ratingagenturen ihr Geschäft tatsächlich betreiben:

China - 57 Prozent Inflation

Juli 2011: 57 Prozent mehr müssen die Chinesen heute für Schweinefleisch bezahlen als vor einem Jahr. Die allg. Teuerungsrate ...

Griechenlands Schulden steigen 2012 auf 166 % des BIP!

Juli 2011: Lesen Sie mehr ...

Nicht durchdachte, dilettantische Regierungspolitik!

Juni 2011: Aktionismus und seine Folgen ...

Die Saat für zukünftige Kriege!

Juni 2011: Laut der Welternährungsorganisation FAO sind 82 Prozent ...

Neues Allzeithoch beim CO2-Ausstoß!

Juni 2011: 2010 wurden 30,6 Gigatonnen CO2 in die Atmosphäre geblasen!

Der weltweite Energieverbrauch

Juni 2011: Der Ölverbrauch pro Kopf in den Industrieländern ist 20mal höher als in den Em. Markets, die einen Anteil von 75 % der Bevölkerung haben ...