Für die Gestaltung einer Lebensversicherung gibt es verschiedene Möglichkeiten. Es ist zu analysieren, was mit der Versicherung im Ernstfall abgedeckt werden soll. Es ist besser, jedes Risiko separat abzusichern.
Risikolebensversicherungen decken die finanziellen Folgen eines Todesfalls ab,
es findet keine Kapitalansammlung, also kein Sparvorgang, statt, Sie sind besonders geeignet zur Hinterbliebenenversorgung
sowie zur Kreditsicherung bei Praxisfinanzierung, Existenzgründung und
Erwerb von Wohneigentum, da die Risikolebensversicherung im Todesfall
eine vertraglich vereinbarte Versicherungs-summe zahlt.
Im Gegensatz zur Kapitallebensversicherung sind die Beiträge wesentlich niedriger.
Die Rendite der Geldanlage per Versicherung ist äußerst bescheiden.
Daher wird empfohlen, die Absicherung der Hinterbliebenen und die
Altersvorsorge zu trennen.
Für die Sicherheit der
Hinterbliebenen ist eine einfache RLV richtig. Für die Vorsorge sollte
eine Geldanlage mit Chance auf gute Rendite bei vertretbarer Sicherheit
gewählt werden.
Wichtig ist vor allem die Wahl der richtigen
Versicherungssumme und der richtigen Laufzeit. Die Auszahlung im
Todesfall sollte hoch genug sein, um den Lebensstandard der
Hinterbliebenen auf Dauer zu sichern.
Höhe
Als
unterste Grenze ist das 2- bis 3fache des jährlichen Bruttoeinkommens
empfohlen. Bei Familien mit Kindern sollte mindestens das 4- bis 5fache
jährliche Bruttoeinkommen versichert werden. Bei erhöhtem
Absicherungsbedarf durch Tilgungsverpflichtungen sollte das 5- bis
7fache jährliche Bruttoeinkommen abgesichert werden.
Generell
gilt, dass für "jüngere" Hinterbliebene ein höherer Kapitalbetrag
erforderlich ist als für "ältere" Hinterbliebene. Von Anfang an sollte
jedoch eine höhere Summe versichert werden, da deren Wert durch die Inflation immer geringer wird und eine Erhöhung zu einem späteren Zeitpunkt nur aufgrund einer erneuten Gesund-heitsprüfung möglich ist.
Auch bei der Festlegung der Laufzeit einer Risikolebensversicherung ist die Versorgungssituation ausschlaggebend.
Oft hat sich die Versorgungslage im Alter des/der Ernährer/s um die 50
bis 55 Jahre "entspannt", weil dann die Kinder meistens selbst Geld
verdienen und aus dem Haus gehen. Die Reduzierung der Versicherungssumme
sollte dann problemlos bei jeder Gesellschaft möglich sein.
Laufzeit
Die
Wahl der Laufzeit ist bei der Risikoversicherung abhängig von der
persönlichen und finanziellen Lebenssituation. Ausschlaggebend sind:
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Insbesondere
zur Absicherung von Krediten bietet sich eine Restschuldversicherung
an. Dies ist eine Risikolebensversicherung, deren Versicherungssumme
entsprechend der Tilgung abnimmt und die dadurch noch günstiger ist als
eine Risikolebensversicherung mit fester Versicherungssumme.
Dieser
Vertrag sollte immer unter der Bedingung abgeschlossen werden, dass der
Kredit auch gewährt wird.
Ehepaare
können auch eine Risikolebensversicherung auf zwei Leben abschließen,
bei der die Versicherungssumme nur einmal
(bei Tod des Erstversterbenden) fällig wird.
Diese
Versicherung ist ca. 10 % kostengünstiger als 2 Einzelversicherungen.
Zu beachten ist, dass hier die Versicherungssumme entsprechend anders
gewählt werden muss als bei einer Absicherung über 2 Verträge.
Ebenfalls
macht sie für Geschäftspartner
Sinn, die die Existenz des gemeinsamen Unternehmens beim Tod eines
Teilhabers absichern wollen. Die Versicherungssumme wird bei einer
solchen Police an den jeweils überlebenden Partner ausgezahlt.
Sie
ist somit ggf. auch günstig für Familien, die gerade ein eigenes Haus
oder Wohnung bezogen haben, um die weitere Abzahlung des Kredites zu
ermöglichen.
Seit
2005 wird eine neu abgeschlossene Kapitallebensversicherung zum
Auszahlungszeitpunkt voll besteuert. Dazu werden von der
Auszahlungssumme die eingezahlten Beiträge abgezogen und die Differenz
unterliegt der Einkommensteuer. Nur wenn der Vertrag mindestens zwölf
Jahre läuft und erst nach dem 60. Geburtstag des Versicherungsnehmers
fällig wird, wird "gehälftet". Dies bedeutet, dass in diesem Fall nur
die Hälfte der Erträge der Besteuerung unterliegt.
Ist der
Abschluss des Vertrages bis zum 31.12.2004 erfolgt ist die steuerfreie
Auszahlung der Vorsorgeleistung erst nach mind. 12 Jahren
Vertragslaufzeit möglich. Die gilt es durchzuhalten.
Die Kapitallebensversicherung - eine unheilvolle
Kombination!
Eine
Kapitallebensversicherung besteht aus einer Todesfallversicherung und
einem Sparvorgang. Dass diese Kombination in der Regel (Ausnahmen siehe
unten!) keinen Sinn macht, zeigen die folgenden Fakten:
Eine ausreichende Todesfallabsicherung ist
normalerweise über eine Kapitallebensversicherung nicht
erreichbar, da der Beitrag für eine solche Versicherung
mit der benötigten Versicherungssumme
unbezahlbar wäre und somit über die KLV keine
vernünftige Familienversorgung erreichbar ist.
Dafür
gibt es die RLV (kostet meist nur 1/10 der KLV). Auch für die
Baufinanzierung ist sie in der Regel nicht sinnvoll, da es keine
garantierte Ablaufleistung gibt.
Deshalb:
Versicherung und Geldanlage trennen, also 5 bis 10 % für eine
entsprechende Risikolebensversicherung bezahlen und 90 bis 95 % selbst
anlegen!
Unlukrativer
Sparvorgang
Der in der Kapitallebensversicherung
enthaltene Sparvorgang führt in der Regel zu einer mäßigen
Rendite die vielleicht gerade mal die Inflation während
des langfristigen Versicherungssparen abfängt.
Dies
liegt zunächst einmal daran, dass der Versicherer relativ hohe
Abschluss- und Verwaltungskosten vom gezahlten Beitrag abzieht und er
einen weiteren Teil des Beitrages für den Todesfallschutz vereinnahmt.
Nur das, was übrig bleibt (70 – 80 % der Beiträge = Sparanteil), wird
mit einer Mindestverzinsung von zur Zeit (2008) 2,25 % vom Versicherer
angelegt. Die garantierte Verzinsung des gesamten Beitrages ist folglich
wesentlich geringer.
Profitieren kann man nur vom
Zinseszinseffekt, d. h. wenn man frühzeitig mit dem Sparen beginnt. Aber
die vorzeitige Auflösung ist ein Minusgeschäft – vor allem, weil von
den Beiträgen in den ersten Jahren die üppigen Provisionen abgezogen
werden.
Altersvorsorge ist daher
ein Geldanlage- und nicht ein Versicherungsproblem!
Leider
bieten sich den Versicheren bei der KLV auch große
Manipulationsmöglichkeiten.
Die Gesellschaften brüsten sich zuweilen damit, dass sie mehr als 90%
der mit dem Sparanteil der Versicherungsprämie erzielten Überschüsse an
die Versicherungsnehmer weitergeben.
Fraglich ist jedoch, wie
hoch die Bezugsgröße zu diesen 90% ist, denn 90% von 1 Euro ist
natürlich wesentlich weniger als 90% von 1.000.000 Euro. Die Bezugsgröße
können die Versicherer jedoch zum Beispiel durch die Bildung stiller
Reserven und ähnlicher buchhalterischer Tricks gering halten.
Daher
auch Vorsicht vor Renditeversprechungen!
Versicherungsvertreter versuchen oft mittels Beispielrechnungen, mit
reizvollen Rendite-Prognosen und schönfärberischen Ablaufleistungen, zum
Versicherungsabschluss zu verführen.
Unverbindliche
Hochrechnungen für die Zukunft stellen jedoch nur eine Momentaufnahme
dar und können in ihrer Höhe schwanken. Rechnen kann man nur mit den
wirklich garantierten Leistungen und nicht mit den lediglich
prognostizierten Überschüssen! Gerade in letzter Zeit wurden die
zukünftigen Überschüsse zum Teil drastisch
gekürzt.
So
haben Bauherren, die ihre Immobilienfinanzierung auf eine
Kapitallebensversicherung stützen seit 2003 eine unangenehme
Überraschung erlebt. Zahlreiche Lebensversicherer haben ihren
Baufinanzierungskunden die Tilgungslücke mitgeteilt, die im Zuge der
über die vergangenen drei Jahre stark verminderten Überschussbeteiligung
entstanden ist.
Die Immobilienfinanzierung über
Kapitallebensversicherrungen funktioniert nach einem einfachen Prinzip.
Die Bank oder der Versicherer vereinbaren mit dem Kunden, dass das
ausgereichte Darlehen am Ende der Laufzeit komplett getilgt wird.
Während der Laufzeit sind lediglich die Zinszahlungen zu leisten.
Parallel dazu wird eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen, mit
deren Auszahlungssumme am Ende der Laufzeit das Darlehen beglichen wird.
Mit den konkreten Angaben zur entstandenen Tilgungslücke wird
das Problem der Rendite-Prognosen dem betroffenen Kundenkreis erstmals
eindringlich ins Bewusstsein gerufen. Vor allem Immobilienkäufer, die
Verträge mit langen Restlaufzeiten besitzen, dürften dabei über die Dimension der Unterfinanzierung erschrecken.
Nach
einer Berechnung der Allianz Leben tut sich auf der Basis eines zu
deckenden Baudarlehens in Höhe von rund 69.000 Euro unter den heutigen
Gegebenheiten bei einer Restlaufzeit von sechs Jahren ein
Nachfinanzierungsbedarf von rund 3.600 Euro auf. Bei einer Restlaufzeit
von elf Jahren beträgt die Tilgungslücke schon rund 11.500 Euro und bei
einer Restlaufzeit von 21 Jahren sogar rund 15.400 Euro.
Durch
die Vereinbarung einer Dynamik,
d. h. der automatischen Erhöhung des Beitrages und der
Versicherungssumme, würde die Rendite der
KLV weiter geschmälert
werden. Das liegt daran, dass die Gesellschaften nach jeder Erhöhung
zumindest einen Teil der Erhöhungsbeiträge jeweils als Provisionen und
Abschlusskosten für die erhöhte Versicherungssumme einbehalten dürfen.
Vermeiden Sie Zusätze!
Oft
angebotene Unfallzusätze zu einer Kapitallebensversicherung lassen eine
noch unsinnigere Kombination entstehen, denn es handelt sich hierbei um
einen reinen Todesfallschutz (nur unfall-, nicht krankheitsbedingter
Tod!), der in der Regel besser über eine Risikolebensversicherung
erzielt werden kann.
Die Behauptung vieler Vertreter,
Beitragsfreiheit bei Berufsunfähigkeit und trotzdem Auszahlung des
Kapitals bei Ablauf als Altersvorsorge könne man nur mit einer
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung zur Kapitallebensversicherung
erreichen, trifft meistens nicht zu.
Man sollte eine reine
Berufsunfähigkeitsrente (evtl. gekoppelt mit einer
Risikolebensversicherung) vereinbaren, die so hoch ist, dass man im
Falle der Berufsunfähigkeit einen bestimmten Betrag von der BU-Rente für
die Altersvorsorge anlegen kann.
Wer eine
Kapitallebensversicherung mit einem Berufsunfähigkeitszusatz abschließt,
macht seinen Berufsunfähigkeitsversicherungsschutz von seiner
Zahlungsbereitschaft bzw. Zahlungsfähigkeit hinsichtlich der hohen
Beiträge für die Kapitallebensversicherung abhängig.
Bei
Kündigung oder Beitragsfreistellung der Kapitallebensversicherung würde
der Berufsunfähigkeitszusatz ganz oder zum größten Teil wegfallen. Da
alternativer Berufsunfähigkeitsversicherungsschutz meist wegen des
gestiegenen Alters nur sehr viel teurer oder gar nicht
(Gesundheitsverschlechterung) zu erhalten ist, führt dies bei
Verknüpfung mit der Kapitalversicherung zu einem Knebeleffekt:
Der teure und ungünstige Sparvertrag kann nicht gekündigt werden, weil
der Berufsunfähigkeitsversicherungsschutz nicht verloren gehen darf.
Ausnahmen
Der
Abschluss einer Kapitallebensversicherung bei einem günstigen Anbieter
kann trotz der genannten Nachteile erwägenswert sein, wenn:
Wer
bereits eine Kapitalversicherung abgeschlossen hat und den Vertrag
vorzeitig beenden möchte, hat die folgenden Möglichkeiten:
Widerspruchsrecht gemäß § 5a WG
Innerhalb
von 14 Tagen ab Erhalt der Versicherungspolice (und natürlich auch
vorher) kann man dem Vertragsschluss in der Regel problemlos
widersprechen. Wenn der Versicherer dem potentiellen Versicherungsnehmer
die gemäß § 10a VAG erforderliche Verbraucherinformation nicht oder nur
unzureichend gegeben hat, besteht das Wider-spruchsrecht gemäß § 5a WG
sogar bis ein Jahr nach Zahlung des ersten Beitrages.
Kündigung
Wie
teilweise immens hoch die Abschlusskosten bei Kapitalversicherungen
sind, zeigt sich insbesondere im Fall der Vertragskündigung. Oft besteht
nach einer Kündigung in den ersten 1-2 Jahren noch gar kein
Rückkaufswert, da die gesamten eingezahlten Beiträge vom Versicherer als
Abschlusskosten/Vermittlerprovision vereinnahmt wurden.
In
solchen Fällen halten wir neben der Kündigung zum nächstmöglichen
Zeitpunkt die sofortige Einstellung der Prämienzahlung und die
Zurückholung der während der letzten 6 Wochen per Einzugsermächtigung
gezahlten Beiträge über das jeweilige Kreditinstitut für sinnvoll. Die
nach Auffassung des Versicherers geschuldeten Beiträge werden auf Grund
einer Empfehlung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BAFin) in aller Regel nicht eingeklagt.
Wenn bereits ein
Rückkaufswert besteht, nützt die sofortige Zahlungseinstellung und
Zurückholung gezahlter Beiträge meist wenig, weil dies nur zur
Auszahlung eines entsprechend gekürzten Rückkaufswertes führen würde.
Kündigungfrist
Bei
monatlicher Zahlungsweise sind Lebensversicherungen, falls sie bereits
ein Jahr bestehen, in der Regel zum Ende des jeweiligen Folgemonats und
zum Ende des Versicherungsjahres kündbar. Bei jährlicher Zahlungsweise
kann eine Kündigung normalerweise jederzeit zum Ende des
Versicherungsjahres erfolgen.
Abschlusskosten
zurückverlangen
Der Bundesgerichtshof (BGH) stellte
in zwei Urteilen vom 09.05.2001
(IV ZR 121/00 = VersR 2001, 1052 und
IV ZR 138/99 = VersR 2001, 839) fest,
dass
die Klausel über die Verrechnung der Abschlusskosten in den damals
verwendeten Vertragsbedingungen der beklagten Versicherer (Allianz und
Nürnberger) intransparent und damit unwirksam ist.
Entscheidungshilfe
Bei
Verträgen, die älter sind als 6 Jahre, kann man als Alternative zur
Kündigung eine Beitragsfreistellung oder eine
Laufzeitverkürzungsvereinbarung in Erwägung ziehen.
Diese
Art der Lebensversicherung, die im Grunde eine Fondsanlage in
Verbindung mit einer Lebens- oder Rentenversicherung ist, hat in der
Vergangenheit bessere Renditen erreicht
als die normale Kapitallebensversicherung/private Rentenversicherung.
Das
liegt vor allem daran, dass bei dieser Versicherungsart klarere
Vermögensverhältnisse herrschen. Der Sparanteil des Beitrages gelangt in
einen oder mehrere Investmentfonds und unterliegt nicht den
Manipulationsmöglichkeiten des Versicherers.
Bei einer
fondsgebundenen Lebensversicherung/Rentenversicherung fallen jedoch
ebenso wie bei einer Kapitallebensversicherung/privaten
Rentenversicherung relativ hohe
Abschluss-, Verwaltungs- und - bei fondsgebundenen Lebensversicherungen -
Kosten für den Todesfallschutz an. Nur der verbleibende
(Spar-)Anteil des zu zahlenden Beitrages gelangt in den/die Fonds.
In Deutschland leben immer mehr Paare ohne Trauschein zusammen. Diese
Rechtsstellung bringt steuerlich Nachteile
bei Erbschaften, Schenkungen und ähnlichen Vermögensübertragungen.
Bei
nicht-eheliche Lebenspartnerschaften sollte daher die für den Todesfall
abzusichernde Person Versicherungsnehmer sein und den Vertrag auf das
Leben des anderen Partners abschließend, um im Versicherungsfall die
Erbschaftssteuer auf die Versicherungssumme oberhalb des steuerlichen
Freibetrages zu sparen.
Ist eine Immobilie mit im Spiel, sollte
die Risiko-Lebensversicherung so dimensioniert sein, dass bei Tod des
nichtehelichen Partners der Hinterbliebene die restlichen Kreditschulden
allein tragen kann aber auch die zusätzlichen Belastungen aus der
Erbschaftssteuer abgedeckt sind.
Oftmals ist die Versicherung
schon in falscher Weise abgeschlossen worden. Sinnvoll ist es dann, die
bestehende Versicherung in der Form abzuändern, alle Rechte und
Pflichten des Versicherungsnehmers auf den Partner zu übertragen.