Die Grundfähigkeitsversicherung zahlt eine monatliche Rente bei Verlust von Fähigkeiten, auf die Sie im Alltag angewiesen sind. Die Feststellung des Versicherungsfalls ist eindeutig:
Der Versicherungsfall
liegt vor, wenn der Versicherte während der Versicherungs-
dauer infolge
von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall nach ärztlicher
Beurteilung insgesamt mindestens 12 Monate lang ununterbrochen nicht
fähig war oder nicht fähig sein wird,
beschriebenen Aktivitäten ohne Hilfsmittel, ausgenommen vorhandene künstliche Gliedmaßen, durchzuführen.
Sehen
Der Versicherte kann auf beiden Augen nicht sehen. Das
heißt, die Restsehfähigkeit je Auge darf nicht mehr als 1/50 der
normalen Sehfähigkeit betragen.
Sprechen und Hören
Der
Versicherte kann weder sprechen noch hören. Nicht sprechen können heißt,
er ist nicht fähig, irgendein verständliches Wort auszusprechen. Nicht
hören können heißt, er ist nicht fähig, irgendein Geräusch wahrzunehmen.
Sich orientieren
Der Versicherte ist nicht fähig, sich zeitlich, örtlich und zur eigenen Person zu orientieren.
Hände gebrauchen
Der
Versicherte ist weder mit der linken noch mit der rechten Hand fähig,
einen Schreibstift zu benutzen und eine Tastatur zu bedienen.
Gehen
Der Versicherte kann keine Entfernung von 200 m über
einen ebenen Boden gehend zurücklegen, ohne anzuhalten, um sich
abstützen oder setzen zu müssen.
Treppen steigen
Der
Versicherte kann nicht eine Treppe mit zwölf Stufen hinauf- oder
hinabgehen, ohne eine Pause von mindestens 1 Minute zu machen oder sich
an dem Treppengeländer festzuhalten.
Knien oder Bücken
Der
Versicherte ist nicht fähig, sich niederzuknien oder so weit zu bücken,
um einen leichten Gegenstand vom Boden aufzuheben, und sich dann wieder
aufzurichten.
Sitzen
Der Versicherte ist nicht fähig, 20 Minuten lang auf einem Stuhl ohne Armlehnen zu sitzen.
Stehen
Der Versicherte ist nicht fähig, zehn Minuten lang zu stehen, ohne sich abzustützen.
Greifen
Der Versicherte ist weder mit der rechten noch mit der linken Hand fähig, einen Wasserhahn zu bedienen.
Arme bewegen
Der
Versicherte kann nicht ohne Hilfestellung eine Jacke anziehen. Auf die
Fähigkeit, eine Jacke öffnen oder schließen zu können, kommt es nicht
an.
Heben und Tragen
Der Versicherte ist weder mit dem rechten noch mit dem linken Arm fähig,
einen Gegenstand von 2 Kilogramm von einem Tisch zu heben und 5 Meter wegzutragen.
Auto fahren
Aus
medizinischen Gründen ist für den Versicherten die Erteilung der
Fahrerlaubnis für PKW nicht möglich; sofern ein Führerschein auf ihn
ausgestellt war, muss dieser nachweislich aus medizinischen Gründen von
dem Versicherten zurückgegeben oder ihm entzogen worden sein.
Die Beeinträchtigung liegt ebenso vor, wenn dem Versicherten in der gesetzlichen Pflegeversicherung oder in einer diese ersetzenden privaten Pflegeversicherung eine der beiden höchsten Pflegestufen (Pflegestufe II und III nach dem Stand im Jahre 2000) zuerkannt wurde und ihm deshalb Ansprüche auf häusliche Pflegehilfe und/oder Pflegegeld zustehen.
Die konkreten Bedingungen sind den jeweiligen Vertragsbedingungen der Versicherungsgesellschaft zu entnehmen!
Ist keine lebenslange Leistungsdauer vereinbart, wird die Rente gezahlt bis zum jeweils früheren Eintreten von Genesung, Erreichen des Endalters oder Tod der versicherten Person.
Die Höhe der versicherbaren Rente ist prozentual zum Bruttoeinkommen begrenzt. Bereits bestehende EU-/BU-Versicherungen werden angerechnet.
Schließen Sie eine solche Police jedoch nicht anstelle einer Berufsunfähig-
keitsversicherung
ab. Es lockt zwar ein niedriger Preis, dafür bleiben die meisten
Ursachen einer Berufsunfähigkeit unversichert. Was passiert, wenn Sie
die "Mindest-
anzahl" der verlorenen Fähigkeiten nicht erreichen? Was
passiert, wenn z. B. noch 3/50 der Sehkraft vorhanden sind? Ihr Handicap
ist genauso groß, wird dann jedoch nicht beachtet!
Eine Grundfähigkeiten-Versicherung ist für Erwerbstätige daher eher ein Zusatzprodukt mit fraglichem Nutzen.
Für Versicherungsnehmer, bei denen kein Abschluss einer BU- oder EU-Unfähigkeits-versicherung mehr möglich ist (z. B. durch Vorerkrankungen), könnte sie jedoch in Frage kommen, ebenso bei Schülern.