Risiko - prinzipiell der beste Weg

Grundfähigkeitsversicherung

Die Grundfähigkeitsversicherung zahlt eine monatliche Rente bei Verlust von Fähigkeiten, auf die Sie im Alltag angewiesen sind. Die Feststellung des Versicherungsfalls ist eindeutig:

Der Versicherungsfall liegt vor, wenn der Versicherte während der Versicherungs-
dauer infolge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall nach ärztlicher Beurteilung insgesamt mindestens 12 Monate lang ununterbrochen nicht fähig war oder nicht fähig sein wird,

  • eine in A
oder

  • mindestens drei in B

beschriebenen Aktivitäten ohne Hilfsmittel, ausgenommen vorhandene künstliche Gliedmaßen, durchzuführen.

Beispiel - Fähigkeitenkatalog A

Sehen
Der Versicherte kann auf beiden Augen nicht sehen. Das heißt, die Restsehfähigkeit je Auge darf nicht mehr als 1/50 der normalen Sehfähigkeit betragen.

Sprechen und Hören
Der Versicherte kann weder sprechen noch hören. Nicht sprechen können heißt, er ist nicht fähig, irgendein verständliches Wort auszusprechen. Nicht hören können heißt, er ist nicht fähig, irgendein Geräusch wahrzunehmen.

Sich orientieren
Der Versicherte ist nicht fähig, sich zeitlich, örtlich und zur eigenen Person zu orientieren.

Hände gebrauchen
Der Versicherte ist weder mit der linken noch mit der rechten Hand fähig, einen Schreibstift zu benutzen und eine Tastatur zu bedienen.

Beispiel - Fähigkeitenkatalog B

Gehen
Der Versicherte kann keine Entfernung von 200 m über einen ebenen Boden gehend zurücklegen, ohne anzuhalten, um sich abstützen oder setzen zu müssen.

Treppen steigen
Der Versicherte kann nicht eine Treppe mit zwölf Stufen hinauf- oder hinabgehen, ohne eine Pause von mindestens 1 Minute zu machen oder sich an dem Treppengeländer festzuhalten.

Knien oder Bücken
Der Versicherte ist nicht fähig, sich niederzuknien oder so weit zu bücken, um einen leichten Gegenstand vom Boden aufzuheben, und sich dann wieder aufzurichten.

Sitzen
Der Versicherte ist nicht fähig, 20 Minuten lang auf einem Stuhl ohne Armlehnen zu sitzen.

Stehen
Der Versicherte ist nicht fähig, zehn Minuten lang zu stehen, ohne sich abzustützen.

Greifen
Der Versicherte ist weder mit der rechten noch mit der linken Hand fähig, einen Wasserhahn zu bedienen.

Arme bewegen
Der Versicherte kann nicht ohne Hilfestellung eine Jacke anziehen. Auf die Fähigkeit, eine Jacke öffnen oder schließen zu können, kommt es nicht an.

Heben und Tragen
Der Versicherte ist weder mit dem rechten noch mit dem linken Arm fähig,
einen Gegenstand von 2 Kilogramm von einem Tisch zu heben und 5 Meter wegzutragen.

Auto fahren
Aus medizinischen Gründen ist für den Versicherten die Erteilung der Fahrerlaubnis für PKW nicht möglich; sofern ein Führerschein auf ihn ausgestellt war, muss dieser nachweislich aus medizinischen Gründen von dem Versicherten zurückgegeben oder ihm entzogen worden sein.

Die Beeinträchtigung liegt ebenso vor, wenn dem Versicherten in der gesetzlichen Pflegeversicherung oder in einer diese ersetzenden privaten Pflegeversicherung eine der beiden höchsten Pflegestufen (Pflegestufe II und III nach dem Stand im Jahre 2000) zuerkannt wurde und ihm deshalb Ansprüche auf häusliche Pflegehilfe und/oder Pflegegeld zustehen.

Die konkreten Bedingungen sind den jeweiligen Vertragsbedingungen der Versicherungsgesellschaft zu entnehmen!

Ist keine lebenslange Leistungsdauer vereinbart, wird die Rente gezahlt bis zum jeweils früheren Eintreten von Genesung, Erreichen des Endalters oder Tod der versicherten Person.

Die Höhe der versicherbaren Rente ist prozentual zum Bruttoeinkommen begrenzt. Bereits bestehende EU-/BU-Versicherungen werden angerechnet.

Schließen Sie eine solche Police jedoch nicht anstelle einer Berufsunfähig-
keitsversicherung
ab. Es lockt zwar ein niedriger Preis, dafür bleiben die meisten Ursachen einer Berufsunfähigkeit unversichert. Was passiert, wenn Sie die "Mindest-
anzahl" der verlorenen Fähigkeiten nicht erreichen? Was passiert, wenn z. B. noch 3/50 der Sehkraft vorhanden sind? Ihr Handicap ist genauso groß, wird dann jedoch nicht beachtet!

Eine Grundfähigkeiten-Versicherung ist für Erwerbstätige daher eher ein Zusatzprodukt mit fraglichem Nutzen.

Für Versicherungsnehmer, bei denen kein Abschluss einer BU- oder EU-Unfähigkeits-versicherung mehr möglich ist (z. B. durch Vorerkrankungen), könnte sie jedoch in Frage kommen, ebenso bei Schülern.

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