Versicherungsschutz für die Folgen schwerer Erkrankungen bietet die so genannte "Dread Disease-Versicherung" oder der "Critical-Illness-Plan"". Es handelt sich hierbei um eine Versicherungsform, die von den britischen Inseln stammt. Sie wird inzwischen auch von einigen deutschen Lebensversicherern angeboten.
Zu den versicherten schweren Krankheiten gehören in der Regel immer Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall, multiple Sklerose, Nierenversagen und Bypass-Operationen. Die meisten Anbieter erweitern diesen Katalog um weitere Krankheiten bzw. Behandlungsmethoden. Die Krankheiten werden im Vertrag ausdrücklich und abschließend aufgezählt.
Die Dread-Disease-Versicherung leistet bereits bei der Feststellung dieser schweren Krankheiten bzw. bei der Anwendung bestimmter Behandlungsmethoden. Einzige Voraussetzung für die Auszahlung ist neben der Krankheit das 14tägige Überleben der Diagnose.
Der wichtigste Unterschied zu den bekannteren Berufsunfähigkeits- oder Erwerbs-unfähigkeitsrenten: Die vereinbarte Zahlung gibt es unabhängig von einer späteren Gesundung.
Schließen Sie eine solche Police jedoch nicht anstelle einer Berufsunfähigkeits- versicherung ab. Es lockt zwar ein niedriger Preis, dafür bleiben die meisten Ursachen einer Berufsunfähigkeit unversichert. Nicht die wirklich relevanten Krankheiten werden versichert, sondern nur solche, die besonders erschreckend klingen, wie z. B. Krebs oder Herzinfarkt. Bei Erkrankungen von Rücken und Gelenken, Venen und Arterien dagegen besteht z. B. kein Schutz. Zudem stellt die Dread Disease-Versicherung in der Regel nur auf akute Ereignisse ab. Schleichende Krankheiten sind häufig nicht versichert, haben aber für den Betroffenen dasselbe wirtschaftliche Ergebnis, nämlich Arbeitskraftverlust.
Eine Dread Disease-Versicherung ist für Erwerbstätige daher eher ein Zusatzprodukt mit fraglichem Nutzen.
So entstehen z. B. bei einem Herzinfarkt zunächst keine Einkommensverluste und nicht einmal ein Kapitalbedarf, da die Behandlung von der Krankenversicherung finanziert wird. Das Einkommen ist durch das Krankentagegeld abgedeckt. Nur eine dauerhafte Erkrankung (Berufsunfähigkeit) führt zu Einkommensverlusten, da die Krankenversicherung für dauerhafte Erkrankungen dann kein Tagegeld mehr zahlt. Für diesen Sicherungszweck ist nach wie vor die Berufsunfähigkeitsversicherung das einzig geeignete Mittel.
Ein Vorteil wäre aber, dass man mit der ausgezahlten Summe seine Genesung individuell bestimmen kann. So könnte man statt der von der Krankenkasse übernommenen Kosten gegebenenfalls otimalere bzw. alternative Behandlungs-
formen wählen. Auch ein Kürzertreten im Job wäre denkbar, da Geld zum Bestreiten der Lebenshaltung vorhanden wäre.
Für Versicherungsnehmer, bei denen kein Abschluss einer BU- oder EU-Unfähigkeits-versicherung mehr möglich ist (z. B. durch Vorerkrankungen), könnte sie jedoch in Frage kommen.