Diese Anlageklasse hat zunächst die Merkmale reiner Unternehmensanleihen:
Nämlich den Anspruch auf die vollständige Rückzahlung des Kapitals am Ende der Laufzeit und - wenn es sich nicht um eine Null-Kupon-Anleihe handelt - auf eine regelmäßige Verzinsung des Kapitals.
Zusätzlich bieten sie dem Käufer aber das Recht auf Wandlung. Innerhalb einer bestimmten Frist und unter bestimmten Bedingungen kann er seine Anleihe in einem vorab fixierten Verhältnis in Aktien des emittierenden oder eines anderen Unternehmens eintauschen. Im ersten Fall werden sie in der Fachwelt als Convertible Bonds, im zweiten als Exchangeable Bonds bezeichnet.
Mit dem Wandlungsrecht ist keine Wandlungspflicht verbunden, die Anleihen ähneln also zumindest in Teilen einer Option.
Der Anleger hat die Chance, bei entsprechender Kursentwicklung an der Substanz und Ertragskraft sowie den Kursgewinnen eines Unternehmens zu partizipieren, ohne gleichzeitig ein Kursrisiko - bezogen auf die Aktie - einzugehen.
Was er natürlich zu tragen hat, ist das Bonitätsrisiko und ein gewisses Zinsänderungsrisiko. Wie jede Anleihe reagiert auch eine Wandelanleihe auf Veränderungen in der Zinslandschaft. Auf Grund des Wandelrechtes liegt der Kupon meist unter dem einer gewöhnlichen Anleihe.
Das hat allerdings den Vorteil, dass damit das Zinsänderungsrisiko recht begrenzt bleibt.
Bei steigenden Aktienkursen kann der Anleger durch Ausübung des Wandelsrechts und Verkauf der Aktie zusätzliche Gewinne realisieren.
In Zeiten stagnierender oder fallender Kurse wird er das Wandelrecht nicht ausüben. Er erhält dann weiterhin die vertraglich fixierten Zinszahlungen und hat Anspruch auf Rückzahlung des Nennwerts.
Der Zeitpunkt, wann von dem Wandlungsrecht Gebrauch gemacht wird, kann vom Anleger innerhalb der Umtauschfrist selbst bestimmt werden. Bei der Ausübung des Wandlungsrechts geht der Anleger praktisch vom Gläubiger zum Eigentümer über.
Der Wert setzt sich aus Zins- und Aktienanteil zusammen.
Der Wert eines Convertibles setzt sich damit aus dem reinen Anleihenanteil und dem Aktienanteil zusammen.
Da der Aktienanteil einen Optionscharakter hat, wird er in der Regel auch mit Hilfe der Optionspreistheorie bewertet. Am einfachsten ist es, wenn man eine einfache Anleihe mit denselben Merkmalen wie die Wandelanleihe und einen Optionsschein mit entsprechendem Charakter auf dem Markt vergleicht. Dann lässt sich der Wert der Wandelanleihe einfach durch Summieren der einzelnen Bestandteile ermitteln.
Bei der Auswahl einzelner Wandelanleihen sollten Anleger ein paar Punkte beachten: